Die Städte tragen intensiv dazu bei, damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen können. Die Kommunen sind die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und finanzieren den allergrößten Teil dieser Ausgaben. Im Jahr 2022 hat die öffentliche Hand, also Bund, Länder und Kommunen insgesamt 65,8 Milliarden Euro für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Die Städte unterstützen damit aktiv die Familien bei der Bewältigung ihrer Aufgaben.
Zum Kern der kommunalen Familienpolitik gehört ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist sowohl bildungspolitisch als auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von großer Bedeutung.
Ebenso wichtig ist der Ausbau von Betreuungsangeboten in Schulen und Horten. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird jedem Grundschulkind der 1. Klasse ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung eingeräumt. Jährlich wächst dieser Rechtsanspruch um eine Klassenstufe an, so dass im Jahr 2030 alle Kinder der 1. bis 4. Klassen einen entsprechenden Rechtsanspruch haben.
- Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, die Kommunen beim Ausbau der ganztägigen Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder zwischen 0 und 10 Jahren dauerhaft und angemessen finanziell zu unterstützen.
- Der Fachkräftemangel in Sozial- und Erzieherberufen ist der größte Hemmschuh beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Bund und Länder müssen die Kommunen durch verbesserte Ausbildungs- und Berufseinstiegsmöglichkeiten und eine Finanzierungsbeteiligung unterstützen.
- Der Bedarf an ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung steigt seit Jahren stark an. Vor allem die Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ist nicht mehr vollständig im System der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Diese Leistungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe muss insgesamt gestärkt werden. Dies erfordert auch die richtige Prioritätensetzung und eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben im Bundes- und Landesrecht.