Bevölkerungsschutz

Die Kommunen sind für den Brand- und Katastrophenschutz sowie das Rettungswesen zuständig. Die Aufgaben werden von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren sowie den Hilfsorganisationen wahrgenommen. Der Deutsche Städtetag gibt Empfehlungen und Handreichungen für das Feuerwehrwesen, den Rettungsdienst sowie den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.
Leiterfahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr

Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen in den Städten

  • Krankenwagen der Feuerwehr Berlin

Bund und Länder stützen sich beim Brand- und Katastrophenschutz auf hauptamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer der Feuerwehr in den Kommunen sowie auf die Arbeit von Hilfsorganisationen. Rechtlich ausgestaltet wird der Brand- und Katastrophenschutz und das Rettungswesen vor allem von den Ländern. Der Bund ist hingegen für den Bevölkerungsschutz im Rahmen der zivilen Verteidigung zuständig.

Die Feuerwehren und deren Finanzierung sind Aufgabe der Kommunen. Aus diesem Grund spielen die Feuerwehren eine Rolle in der Arbeit des Deutschen Städtetages. Deutlich wird dies durch den Zusammenschluss der aktuell 109 Berufsfeuerwehren unter dem Dach des kommunalen Spitzenverbandes. Hier bilden sie die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund). Zudem hat der Deutsche Städtetag die Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Berufsfeuerwehr (IBS-Feu) eingerichtet. Sie wird von der AGFB betreut.

Der Brand- und Katastrophenschutz und das Rettungswesen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Dazu gehören Digitalisierung und Robotik, die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz vor Cyberangriffen und die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften. Zusätzlich wandeln sich die Anforderungen der Gefahrenabwehr stetig. Der vorbeugende Brandschutz muss dem gerecht werden – dabei sind etwa Aspekte des Städtebaus und des Umweltschutzes zu berücksichtigen.