Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr der Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages
Was ist die IBS-Feu?
Die Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages (IBS-Feu) ist eine Einrichtung des Deutschen Städtetages. Die fachlich-inhaltliche Betreuung und Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt durch den Arbeitskreis Ausbildung der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) im Städtetag. Außerdem wirken Vertreterinnen und Vertreter aus dem Ausschuss für Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungswesen des Deutschen Städtetages, des Arbeitskreises Personalamtsleiter des Deutschen Städtetages und der Länder mit.
Die IBS-Feu berät Interessentinnen und Interessenten für die Laufbahn im höheren feuerwehrtechnischen Dienst sowie über die Ausbildung und die Aufgaben bei der Feuerwehr.
Voraussetzungen für die Laufbahnausbildung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst
Für die Ausbildung und auch für den Beruf müssen (spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung als Brandreferendar/Brandreferendarin) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehört u.a. der Abschluss eines für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule (viele Einstellungsbehörden bevorzugen eine technische, naturwissenschaftliche oder betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Studiums). Alle Voraussetzungen können den Voraussetzungen zum Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (PDF-Datei, 21 KB) entnommen werden.
Informationsveranstaltungen
Termine zu Informationsveranstaltungen der IBS-Feu finden regelmäßig im Frühjahr (Ausbildungsbeginn 01.04. des Folgejahres) und im Herbst (Ausbildungsbeginn 01.04. des übernächsten Jahres) eines jeden Jahres statt.
Termine der Informationsveranstaltungen 2024
- 23. November 2024 – Onlineveranstaltung
Termine der Informationsveranstaltungen 2025
- 6. März 2025 - Onlineveranstaltung
- 12. Juli 2025 - Onlineveranstaltung
- 27. September 2025 - Onlineveranstaltung
- 12. Dezember 2025 - Onlineveranstaltung
Zur organisatorischen Planung der Veranstaltungen wird um eine formlose Anmeldung per E-Mail bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin an die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages ( ibs-feu@staedtetag.de) gebeten.
Leistungsmessungen
Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages können die Vorlage einer Leistungsmessung durch die IBS-Feu als Bedingung für die Laufbahnausbildung für den höheren feuerwehr-technischen Dienst in ihren Stellenausschreibungen erwarten. Die IBS-Feu führt deshalb auf Wunsch von Interessentinnen und Interessenten Leistungsmessungen durch. Im Anschluss der Leistungsmessungen erhalten die Bewerberinnen und Bewerber vertraulich die Ergebnisse, die sie ihrer Bewerbung beifügen können.
Es sind jeweils bis zu zwei Termine sowohl in (derzeit) Berlin als auch in Nürnberg pro Jahr vorgesehen.
Termine der Leistungsmessungen 2024
- 23./24./25. April 2024 in Berlin
- 4./5./6. Juni 2024 in Nürnberg
- 27./28. August 2024 in Berlin
- 10./11. September 2024 virtuell
- 8./9. Oktober 2024 in Berlin
Termine der Leistungsmessungen 2025
- 11./12./13. März 2025 in Nürnberg
- 8./9./10. April 2025 in Berlin
- 13./14./15. Mai 2025 in Nürnberg
- 19./20./21. August 2025 in Berlin
Bewerberinnen und Bewerber, die sich einer Leistungsmessung unterziehen wollen, beantragen diese bei der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages (ibs-feu@staedtetag.de). Die Zusendung des Antrags per E-Mail reicht aus und es genügen einfache Kopien der Unterlagen, Originale werden nicht benötigt. Dem Antrag auf eine Leistungsmessung sind beizufügen:
- der vollständig ausgefüllte Personalbogen (PDF-Datei, 37 KB),
- kurzer Lebenslauf
- kurzes Anschreiben
- das letzte Schulzeugnis,
- das Zeugnis sowie die Urkunde über den Abschluss des Studiums
- Zeugnisse über die bisherige Beschäftigung nach Abschluss des Studiums,
- Nachweise über Sportabzeichen.
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie hier.
Hinweis: Für die konkrete Einstellung wird ein amts- oder vertrauensärztliches Gesundheitszeugnis mit einer Beurteilung über die Tauglichkeit für den Dienst in der Feuerwehr, einschließlich der Atemschutztauglichkeit nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz Nr. 26 (G26), ggf. bei Vorliegen einer Sehschwäche ein augenärztliches Gutachten sowie ein von der zuständigen Meldebehörde ausgestelltes Führungszeugnis erforderlich.
Dokumente zum Download
Voraussetzungen (PDF-Datei, 21 KB)
Personalbogen (PDF-Datei, 37 KB)
Datenschutzinformationen (PDF-Datei, 37 KB)
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