Schulbegleitung und Bildung von Schulbegleiterpools
Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger eine "Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools" herausgegeben.
Inklusion hat zum Ziel, allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht mehr die Integration von Außenstehenden, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen steht im Fokus. Demzufolge müssen in allen Lebensbereichen Strukturen entstehen, die Menschen mit Behinderungen ungehinderten und gleichberechtigten Zugang ermöglichen.
Dies betrifft auch und insbesondere den Bereich Bildung (Artikel 24 UN-BRK), demzufolge auch die Schule. Schüler müssen sich nicht in ein starres System integrieren, sondern die Schule muss dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von ihren Fähigkeiten – am Unterricht teilnehmen können. Der gemeinsame Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in einer Regelschule sollte "Normalfall" sein.
Derzeit wird die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sichergestellt, in dem überwiegend auf die von der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe finanzierte Schulbegleitung zurückgegriffen wird. Dies betrifft Regelschulen und auch Förderschulen. Sowohl für die Schulen als auch für die beteiligten Kinder und Jugendlichen ist diese Situation problematisch. Ziel muss es daher sein, Schulen so auszustatten und zu organisieren, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Hilfebedarf ihr Bildungsziel erreichen können. Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sollten allenfalls noch in Ausnahmefällen notwendig sein.
Die Orientierungshilfe wurde von der Mitgliederversammlung der BAGüS erarbeitet und geht auf die aktuelle Situation insbesondere bei der durch die Eingliederungshilfe finanzierten Schulbegleitungen ein. Die Thematik der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung wird zwar erwähnt, aber nicht ausführlich diskutiert.
Die Orientierungshilfe soll die Sachbearbeitung im Einzelfall unterstützen und dabei insbesondere auf das Thema der gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen ("Poolbildung") näher eingehen.
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