Handlungsempfehlung
15.12.2021

Kommunale Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in NRW

Handlungsempfehlung der Arbeitsgruppe Geoinformation KOMMUNAL NRW (AG Geokom.NRW) der kommunalen Spitzenverbände in NRW unter Beteiligung des Ministeriums des Innern NRW zum "Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE)" - Version 3.0.

Ziel der im Mai 2007 in Kraft getretenen INSPIRE-Richtlinie der EU ist es, aufbauend auf den nationalen Geodateninfrastrukturen, die grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu erleichtern und somit eine europäische GDI aufzubauen. Der von der EU aufgestellte Zeitplan für die Bereitstellung von INSPIRE-Daten und -Diensten begann im Dezember 2010 mit der Erhebung INSPIRE-konformer Metadaten zu Themen laut Anhang I und II der Richtlinie.

Der größte Teil der im Zeitplan festgelegten Stichtage liegt bereits in der Vergangenheit. Der Zeitplan endet am 21.10.2020 mit der Bereitstellung der zum Zeitpunkt der Verabschiedung der INSPIRE-Datenspezifikationen vorhandenen Geodatensätze zu den Themen der Anhänge II und III in den INSPIRE-Datenmodellen. Welche Geodaten hier gefordert sind, ergibt sich aus den Anhängen I bis III der Richtlinie, in denen insgesamt 34 thematische Kategorien (INSPIRE-Themen) aufgelistet sind. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erfolgte in Nordrhein-Westfalen durch das Geodatenzugangsgesetz NRW (GeoZG NRW) vom 17.02.2009.

Für NRW hat die Arbeitsgruppe Geoinformation KOMMUNAL NRW (AG Geokom.NRW) der kommunalen Spitzenverbände in NRW unter Beteiligung des Ministeriums des Innern NRW mit der Handlungsempfehlung für Kommunen "Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE)" - Version 3.0 – eine Hilfestellung erarbeitet, die die im Jahre 2010 erstellte erste Handlungsempfehlung zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie fortschreibt und sich mit den INSPIRE-Themen der Annexe I bis III befasst.

Die Handlungsempfehlung versucht, die z.T. noch bestehenden Unsicherheiten darüber, welche kommunalen Daten von den Anforderungen der Richtlinie betroffen sind und auf welcher Verwaltungsebene die Katalog-, Darstellungs- und Downloaddienste für INSPIRE angeboten werden sollen, soweit wie möglich abzubauen.

Dabei hat die AG Geokom.NRW besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem GeoZG NRW gelegt. Neben der Identifizierung INSPIRE-relevanter kommunaler Geodaten anhand der Relevanzkriterien aus dem GeoZG NRW wurde die Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen bei der Bereitstellung der INSPIRE-Dienste thematisiert. Hierzu wurde eine Kategorisierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen die identifizierten Datensätze stehen, vorgenommen. Durch die Zuordnung der identifizierten Datensätze zu diesen Kategorien wird klar, wo das Land die INSPIRE-Dienste zur Entlastung der Kommunen betreiben kann und will und wo sich die Kommunen selbst um den Betrieb solcher Dienste kümmern müssen.