Vereinbarung
04.12.2017

Standardanforderungen an Sportstätten

Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Deutschem Olympischen Sportbund, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Die Förderung des Sports stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Stadtpolitik dar. Die Erhöhung von Standards in öffentlichen Gebäuden in den Bereichen Brandschutz, die allgemeine Normentwicklung und die damit verbundenen Kosten erschweren eine kontinuierliche Bereitstellung von modernen Sportstätten für Schulen und Vereine.

Aber auch neue Anforderungen beziehungsweise Regeländerungen von Sportorganisationen, insbesondere von Sportfachverbänden auf Bundesebene, eigenständigen Liga-Gesellschaften sowie von internationalen Verbänden haben unmittelbar oder mittelbar kostensteigernde Auswirkungen.

Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Städte- und Gemeindebund  die Problematik aufgegriffen und die Notwendigkeit eines verbesserten Informationsaustausches sowie eines angemessenen Interessensausgleiches beim künftigen Umgang mit Standards und Regeländerungen bekräftigt. Gemeinsam wurde eine Vereinbarung zu "Ausstattungsanforderungen von Sportstätten" erarbeitet und von den drei Verbänden beschlossen (siehe Vereinbarung unten als Download).

Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat zusätzlich in seinem Beschluss eine Grundposition zur Standardfrage gegenüber Profi-Ligen zum Ausdruck gebracht. Danach sollen Änderungswünsche im Bereich von Regeländerungen und Vorgaben bei für Kommunen finanzwirksamen Lizenzierungsbedingungen im Bereich der Profi-Ligen von den Vereinen, Verbänden oder Liga-Gesellschaften grundsätzlich selbst getragen werden. Dies erscheint vor dem Hintergrund insbesondere der Erhöhung der Vermarktungs- und Sponsoringeinnahmen gerechtfertigt. Der Deutsche Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedstädten, in den Überlassungsverträgen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.