Zum Wegfall der Einlagensicherung bei Privatbanken
Mit Rundschreiben vom 25.04.2017 hatte der Deutsche Städtetag seine Mitglieder über die Reform des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. informiert und um Hinweise/Einschätzungen zur Neuausrichtung der Anlagestrategien gebeten. Dazu ist in der Hauptgeschäftsstelle eine große Zahl an Rückmeldungen aus nahezu allen Bundesländern eingegangen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.
In der Anlage finden Sie nunmehr die Auswertung der Erhebung.
Insgesamt verdeutlichen die eingegangenen Rückmeldungen, dass für die meisten Städte vor allem die Einlage kurzfristiger Überschussliquidität relevant ist. Die zentralen Eckpunkte der kommunalen Geldanlage sind Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Ausreichende Sicherheit hat bei kommunalen Geldeinlagen Priorität. Der Wegfall der Einlagensicherung des Bankenverbandes für kommunale Geldeinlagen ist dementsprechend gravierend und inakzeptabel.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten gegenüber dem Bankenverband bereits vor der Beschlussfassung sehr deutlich darauf hingewiesen, dass Kommunen mit Privatbanken nur noch eingeschränkt zusammenarbeiten können und wohl auch den Zahlungsverkehr auf andere Institute verlagern müssen, wenn die Einlagensicherung für Kommunen entfällt. Der Hinweis auf solche nachhaltigen Folgewirkungen wurde vom Bankenverband und den angeschriebenen Vorständen der Geschäftsbanken akzeptierend zur Kenntnis genommen. Er hat zu keiner Nachbesserung der Reformausrichtung geführt.
Da es sich bei dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes um ein freiwilliges Sicherungsversprechen der angeschlossenen Banken handelt, das nun ab dem 1. Oktober 2017 gegenüber kommunalen Geldeinlagen nicht mehr besteht, stellt sich die Frage nach einer Neuausrichtung der örtlichen Anlagestrategien im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit. Bei dieser Neuausrichtung sind eine angemessene Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ausreichender Sicherheit" und die Benennung haltbarer alternativer Kriterien für die Gewährleistung einer "ausreichenden Sicherheit" die zentralen Fragen.
Die Anlage enthält zum einen Einschätzungen und Wertungen der Reform sowie vorliegender Veröffentlichungen des Bankenverbandes (a) und zum anderen Aussagen zu aktuellen Anlagestrategien (b), örtlichen Anlagerichtlinien (c) und Hinweise zu notwendigen Anpassungen der rechtlichen Regelungen für kommunale Geldanlagen (d).
Bestehende untergesetzliche Normsetzungen in den Ländern zur kommunalen Geldanlage begrenzen in sehr unterschiedlichem Maße den möglichen Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Kommunen.
Die Komplexität der Entscheidungsprozesse bei kommunalen Geldanlagen nimmt weiter zu. Zumal die aktuellen Marktbedingungen, die durch die Niedrigzins- bzw. Negativzinssituation geprägt sind, die Frage nach der Angemessenheit von Erträgen aufwerfen.
Kommunen sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Privatkunden eingestuft. Banken stehen damit in einer besonderen Pflicht zur Information und Beratung. Die Dokumentation dieser Bankberatung, die die Entscheidungsgrundlage für die Verantwortlichen in der Kommunalverwaltung darstellt, ist notwendig und wesentlich.
Wurden in der Vergangenheit bereits örtliche Anlagerichtlinien oder Dienstanweisungen zur Geldanlage formuliert, sollten diese überprüft und ggf. überarbeitet werden. Es liegen Ausarbeitungen aus mehreren Städten verschiedener Bundesländer und unterschiedlicher Größe vor, die für die örtliche Debatte genutzt werden können (siehe Anhang der Anlage).