Ganztagsbetreuung
19.08.2022

"Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine Herkulesaufgabe"

Der Ganztagsausbau an Grundschulen ist nur zu schaffen, wenn Bund und Länder die Kommunen unterstützen, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in einem Gastbeitrag für das Deutsche Schulportal

Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Kraft. Das ist zwar ein Jahr später als ursprünglich geplant, dennoch stehen Schulen und Schulträger mit dem Ganztagsausbau vor enormen Herausforderungen. 600.000 Ganztagsplätze zusätzlich müssen nach Schätzungen bis 2029 geschaffen werden, doch es fehlen vor allem Räume und pädagogische Fachkräfte. Damit die Umsetzung des Rechtsanspruchs dennoch gelingt und Kinder im Ganztag mehr als nur Betreuung bekommen, fordert Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, in seinem Gastbeitrag für das Deutsche Schulportal tragfähige finanzielle Lösungen von Bund und Ländern und eine starke Ausbildungsoffensive für mehr pädagogische Fachkräfte.

Erwerbsarbeit und Aufgaben in der Familie unter einen Hut zu bringen ist für viele Menschen ein Kraftakt. Kita-Plätze sind umkämpft, die Suche für Eltern mitunter langwierig und nervenzehrend. Aber es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

Dann kommt der Wechsel der Kinder in die Grundschule. Und mit ihm fällt der Rechtsanspruch auf Betreuung weg. Aus Sicht der Eltern unverständlich. Das entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Familien. Deutschland braucht mehr Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler. Diese Angebote am Nachmittag entlasten nicht nur die Eltern – sie verbessern auch die Bildungschancen der Kinder. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist daher gesellschaftspolitisch ein überfälliger Schritt. Ab 2026 soll er gelten. Für die Städte aber ist das eine riesige Herausforderung.

Ganztagsausbau macht Betreuungsangebote für 600.000 zusätzliche Kinder erforderlich

Anspruch und Wirklichkeit liegen nämlich weit auseinander. Schon in den Verhandlungen zum Gesetz wurde klar: Es ist nicht zu schaffen, den Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder von Klasse 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/2027 sofort umzusetzen. Stattdessen wird der Rechtsanspruch nun stufenweise verwirklicht: Ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe – und dann kommt jedes Jahr eine Jahrgangsstufe hinzu. Im Schuljahr 2029/2030 gilt er dann für alle Grundschulkinder.

Aktuell nutzen etwa 1,6 Millionen Grundschulkinder ein Ganztagsangebot. Das Deutsche Jugendinstitut rechnet, dass wir bis zum Schuljahr 2029/30 bundesweit rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen müssen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Also braucht es Räume für 600.000 Kinder, Kantinen und Freiflächen – in großen Städten sucht man lange nach passenden Standorten. Und wir brauchen Personal, viel Personal. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine Herkulesaufgabe. Wir werden sie nur meistern können, wenn wir Bildung als eine gesamtstaatliche Aufgabe betrachten. Bund, Länder und Kommunen müssen hier eng zusammenarbeiten. Die Städte sind bereit, die notwendigen Ganztagsplätze in den kommenden Jahren zu schaffen. Dafür ist es aber unbedingt nötig, dass Bund und Länder finanziell tragfähige Lösungen finden.

Zwei Lücken im System: Personal und Finanzierung

Ganztagsbetreuung verspricht einen individuellen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung – acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche, teilweise auch in den Schulferien. Dafür braucht es sehr viele zusätzliche Fachkräfte. Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung benötigen wir bis 2030 mehr als 100.000 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Auch wenn der Zeitplan für den Rechtsanspruch durch das stufenweise Vorgehen realistischer geworden ist – wie soll das zu schaffen sein? Große Fragezeichen wegen des Personals und der Finanzierung der zusätzlichen Plätze bleiben. Wenn es nicht sehr rasch eine starke und erfolgreiche Ausbildungsoffensive der Länder für pädagogische Fachkräfte gibt, habe ich große Zweifel, dass der Rechtsanspruch im Jahr 2026 erfüllt werden kann.

Wir rutschen in eine Konkurrenz um Fachkräfte zwischen Ganztagsangeboten für Schulkinder und Kindertageseinrichtungen.

Denn zum einen haben wir schon heute einen Mangel an pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen. Auch dort muss aber ein Rechtsanspruch umgesetzt werden. Wir rutschen in eine Konkurrenz um Fachkräfte zwischen Ganztagsangeboten für Schulkinder und Kindertageseinrichtungen. Schon das sind keine schönen Aussichten.

Und zum anderen besteht in Deutschland ein erheblicher Fachkräftemangel in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Das schafft einen Wettbewerb auch zwischen Branchen, zwischen Regionen und zwischen Berufsbildern.

Schnelle und tragfähige Lösungen für Ganztagsausbau sind gefragt

Wenn Kita und Hort in diesem Umfeld bestehen wollen, brauchen wir jetzt ganz schnell eine umfassende Fachkräfteoffensive, die langfristig trägt. Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern muss attraktiver werden, lebenserfahrene Personen sollten leichter quereinsteigen können. Wir haben hierzu gemeinsam mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft ver.di Vorschläge gemacht. Aber es braucht mehr – die Bundesregierung muss das Einwanderungsrecht modernisieren. Wir brauchen auch Arbeitskräfte aus dem Ausland.

Verantwortliche Politik ohne Klärung der Finanzierungsfrage gibt es nicht. Und es gilt das Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt'.

Und zum Schluss kommt, wie bei jedem gesellschaftlichen Megathema, die Frage der Finanzierung. Die Städte allein schaffen das nicht, der Finanzbedarf übersteigt ihre Finanzkraft deutlich. Bund und Länder haben beide Rechtsansprüche geschaffen: den für die Kitas und den für die Grundschulen. Sie müssen für eine nachhaltige, strukturell auskömmliche Finanzierung der Ganztagsbetreuung sorgen. Denn verantwortliche Politik ohne Klärung der Finanzierungsfrage gibt es nicht. Und es gilt das Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt'. Die Investitionskosten für den Ausbau sind enorm, die Betriebskosten steigen. In beiden Bereichen zahlt der Bund weniger als die Hälfte der prognostizierten Kosten. Es bleibt eine gewaltige Lücke von mehreren Milliarden Euro.

Schließlich müssen sich auch die Strukturen ändern. Schule darf sich nicht mittags aus dem Staub machen. Die bisherigen Strukturen von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag bleiben weit hinter den heutigen Möglichkeiten zurück. Unser Ziel sollte eine gute Mischung von Unterricht und aufgelockerten Angeboten am ganzen Tag sein – also eine rhythmisierte Ganztagsschule. Schulische und außerschulische Bildungsangebote sollten sinnvoll verknüpft und damit auch die Schule selbst weiterentwickelt werden. Hier liegt der Ball im Feld der Länder. Unser Appell lautet: Ermöglicht eine andere Schule, bindet die Jugendhilfe, die Vereine und weitere Bildungsträger in den Städten ein. Bund, Länder und Kommunen müssen sich unterhaken. Schule geht nur gemeinsam.

Der Beitrag ist zuerst auf dem Deutschen Schulportal erschienen. Das Deutsche Schulportal ist eine Online-Plattform rund um die Themen Schul- und Unterrichtsentwicklung.