Umsetzung EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff anpassen
Abschaffung der qualifizierten Stichprobe / 2h-Mischprobe
Für eine Frachtreduktion im Jahresmittel auf Basis von 24h-Mischprobe
Die auf europäischer Ebene am 10. April 2024 vom Parlament verabschiedete Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) vor, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Während die europarechtlich vorgegebene Überwachung durch 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten erfolgt, nutzt einzig Deutschland eine von den europarechtlichen Regelungen abweichende Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe beziehungsweise eine 2hMischprobe auf Basis einer 4 aus 5 Regel.
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Anforderungen in Europa, zur Angleichung der Anforderungen an die Vorgaben im Gewässerschutz und zur Vereinfachung der behördlichen Überwachung sollte die Überwachungsmethodik zur Einhaltung der Vorgaben für Stickstoff (Nges) und Phosphor (Pges) jetzt vereinheitlicht werden. Dies bedeutet, dass die qualifizierte Stichprobe abgeschafft wird. Es ist Zeit, den deutschen Sonderweg aus nachfolgenden Gründen zu beenden
Mit der anstehenden Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie sollte in Deutschland auch eine Anpassung an die europäische Überwachungsmethodik realisiert werden. Nur hierdurch können die immer knapper werdenden Ressourcen bestmöglich genutzt und zugleich ein Optimum für den Gewässerschutz erreicht werden. Hierfür setzen sich verschiedene Verbände der Wasserwirtschaft und die kommunalen Spitzenverbände in dem kurzen Positionspapier ein.