Schwerin
04.04.2024

Online-Knöllchen

In der Landeshauptstadt Schwerin können Bußgelder fürs Falschparken direkt online beglichen werden.

Wer eine Verwarnung am Fahrzeug findet, kann per QR-Code oder Link auf dem mobilen Endgerät oder am Rechner den Vorgang direkt abrufen: Nach Eingabe des Kennzeichens und der Kennung kann der Tatvorwurf angesehen werden. Zum Bezahlen stehen dann verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Durch das Online-Knöllchen entfällt die klassische Verwarnung auf dem Postweg. Druck- und Portokosten werden eingespart und das Verfahren ist für die Park­sünderin oder den Parksünder unmittelbar mit der Bezahlung abgeschlossen.

www.staedtetag.de/022401

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Dieser Text ist erschienen in Städtetag aktuell 2|2024, Schwerpunkt Digitale Verwaltung

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