"Das Erbbaurecht erlebt in den Städten eine 'Renaissance'"
"Das Erbbaurecht erlebt in den Städten eine 'Renaissance': Es ermöglicht eine Bodenpolitik, die an soziale Erfordernisse und eine bedarfsorientierte Stadtentwicklung angepasst ist."
Dedy weiter: "Bei der Vergabe von Erbbaurechten kann über die gesamte Vertragslaufzeit eine sozial verträgliche Miethöhe festgelegt werden. Aber auch für andere gemeinwohlorientierte Nutzungen kann das Erbbaurecht zum Einsatz kommen. Dazu gehören etwa Gewerbeansiedlungen an der richtigen Stelle sowie adäquate Rahmenbedingungen für Sportvereine und weitere soziale Einrichtungen.
Der große Vorteil für die Städte ist aber, dass die Vergabe von Erbbaurechten den nachhaltigen Erhalt der Grundstücke für den Gemeinbedarf sicherstellt.
Viele Städte prüfen deshalb, für welche Ziele und in welchen Fällen sie das Erbbaurecht sinnvoll und gemeinwohlorientiert einsetzen können."
Zum Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.handelsblatt.com