Vorkaufsrecht stärken für gute Stadtentwicklung
"Die geplante Novelle geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung. Dazu gehören auch die geplanten Regelungen, um den Wohnungsbau zu stärken. Beispielsweise erhalten die Städte in einigen Fällen größere Handlungsspielräume für die Innenentwicklung und das flächensparende Bauen. Auch zur Beschleunigung und Digitalisierung der Verfahren ist einiges in der Novelle drin.
Das allein wird aber nicht der Startschuss für jede Menge neuer Wohnungen sein. Leider haben es nämlich wichtige Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum, auf die die Städte seit Jahren warten, nicht in den Entwurf geschafft.
Das Vorkaufsrecht der Städte wird kaum gestärkt und schon gar nicht ausgeweitet. Aber genau das brauchen wir für gute Stadtentwicklung. Mehr Vorkaufsrechte für die Städte können helfen, die überhitzten Immobilienmärkte abzukühlen.
Völlig unverständlich ist für uns, warum die Bundesregierung nicht das Vorkaufsrecht in so genannten Milieuschutzgebieten anpackt. Dieses Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten wurde 2021 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel versprochen, sich darum zu kümmern. Davon steht im Gesetzentwurf jetzt kein Wort mehr. Dabei könnten die Städte gerade in Milieuschutzgebieten mit einem Vorkaufsrecht besser gegen Verdrängung und Mietexplosionen vorgehen." Dedy weiter:
"Gut ist allerdings, dass Möglichkeiten für Klimaschutz und Klimaanpassung im Baugesetzbuch deutlich gestärkt werden. Wir werden in Zukunft auch in der Stadt- und Bauplanung extreme Temperaturen und Witterungen viel stärker mitdenken müssen."
Zum Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.behoerden-spiegel.de