Präsidium
02.04.2019

Digitalpakt

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern über die zur Durchführung des Digitalpaktes notwendigen Grundgesetzänderungen. Dem Bund wird über den Digitalpakt hinaus künftig ermöglicht, die Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur in Ländern und Kommunen finanziell zu unterstützen. Damit wird der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Sinne eines kooperativen Föderalismus entsprochen.
     
  2. Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, zeitnah das notwendige Verwaltungsabkommen zur Durchführung des Digitalpaktes abzuschließen, damit dieser zügig umgesetzt werden kann.
     
  3. Die Länder werden aufgefordert, ihre Programme mit dem Digitalpakt des Bundes zu verzahnen. Dabei ist eine nachhaltige Finanzierung der laufenden Kosten der Digitalisierung, insbesondere der Betriebskosten, des technischen Supports sowie der notwendigen Ersatzbeschaffungen, dauerhaft sicherzustellen. Auch der Bund muss sich daran über den Digitalpakt hinaus beteiligen. Nur so ist eine zeitgemäße technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen sowie digital unterstütztes Lehren und Lernen in den Bildungseinrichtungen auf Dauer zu gewährleisten.
     
  4. Die Digitalisierung an außerschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen) als integraler Bestandteil der kommunalen Bildungsinfrastruktur sollte von Bund und Ländern ebenfalls gefördert werden.