Hauptausschuss
18.01.2024

Immobilien-, Bau- und Wohnungskrise in den Städten – Diskussionspapier zu Lösungsansätzen

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Die Entwicklungen im Immobilien- und Bausektor und der sich weiter zuspitzende Wohnungsmarkt sind für die Städte problematisch. Die überproportionale Abnahme begonnener Bauprojekte in Deutschland im Bereich Wohnen und Büro ist ein deutlich krisenhafter Indikator. Sie mündet in einem sich weiter anspannenden Wohnungsmarkt und in einer zunehmenden Zahl von Insolvenzen von Immobilienentwicklern aller Größenordnungen. Die Immobilien- und Wohnungskrise darf jedoch keine Stadtentwicklungskrise werden. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, deutlich antizyklisch zu handeln.
     
  2. Der Hauptausschuss fordert die Bundes- und Landesebene auf, die Rahmenbedingungen für das Planen, Erneuern und Bauen umgehend nachzubessern. Hierzu zählen fiskalische Instrumente für kostengünstigen Wohnungsbau wie Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen. Das Bauplanungsrecht muss insbesondere erweiterte Möglichkeiten für städtebauliche Dispense, ein umfassenderes Vorkaufsrecht, ein gestärktes Baugebot und das Aufheben von Bebauungsplänen in vereinfachten Verfahren eröffnen. Rechtsschutzverfahren dürfen nicht dazu führen, dass Bauleitplanung jahrelang verzögert wird. Die Verfahren müssen beschleunigt werden und auf die wesentlichen drittschützenden Rechte konzentriert werden. Das private und öffentlich-rechtliche technische Normungsrecht muss deutlich vereinfacht werden. Bauordnungsrechtlich muss der Bestandsschutz ausgeweitet und das Erneuern gegenüber dem neu Bauen deutlich begünstigt werden.
     
  3. Eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit kann ein Baustein sein, um den Problemen an den Wohnungsmärkten zu begegnen. Die geplante neue Wohngemeinnützigkeit darf nicht in Konkurrenz zur sozialen Wohnraumförderung treten. Der Bund wird gebeten, vorab mögliche Auswirkungen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit auf die kommunale Wohnungswirtschaft zu prüfen.
     
  4. Der Hauptausschuss sieht zahlreiche Aktivitäten der Mitgliedsstädte, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen die Immobilien- und Wohnungskrise aktiv anzugehen. Bauwillige, Entwickler und Vorhabenträger werden im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten unterstützt. Darüber hinaus sollten über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Forderungen nicht erhoben, Planungs- und Genehmigungszeiten weiter reduziert und zulässige Ausnahme- und Befreiungstatbestände umfassend genutzt werden. Stadtentwicklungspolitisch favorisierte Vorhaben und ihre Planungs- und Genehmigungsverfahren können auch gegenüber den finanzierenden Banken wirksam priorisiert werden.
    Hierzu kann jedoch nicht zählen, Vorhabenträger aus den übernommenen Pflichten städtebaulicher und privatrechtlicher Verträge zu entlassen oder diese unverhältnismäßig zu reduzieren.
     
  5. Der Hauptausschuss nimmt das Diskussionspapier "Immobilien- und Wohnungskrise in den Städten" und die darin formulierten Lösungsansätze zustimmend zur Kenntnis.