Vergabe von Architektenleistungen nach Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
Mit der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, kurz Vergabeverordnung (VgV), eröffnet sich für die Vergabe von Architektenleistungen die große Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen, die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten sowie kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Motivation für diesen Leitfaden ist die von öffentlichen Auftraggebern und Architekten gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in Städten, Landkreisen und Gemeinden. Jede Bauaufgabe ist eine Investition in unsere künftigen Lebensräume. Die zu leistende Energiewende, die erforderliche Bildungsoffensive oder das Schaffen von gutem und bezahlbarem Wohnraum sind in ihrem Kern Aufgaben, die an die Architektur sowie an die Stadtentwicklung gestellt werden.
Wollen wir für diese Aufgaben tragfähige Lösungen entwickeln, brauchen wir zukunftsfähige Ideen, Kreativität und Leistungsfähigkeit. Nur dann wird es uns gelingen, unsere Städte, Kreise und Gemeinden für die Anforderungen von morgen weiterzudenken und weiterzubauen. Dies trifft gleichermaßen auf wachsende wie auf schrumpfende Kommunen zu.
Zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Kommunen in ihrem politischen, planerischen und baulichen Handeln eine gute Planungs- und Baukultur praktizieren. Eine gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verantwortungsvoll wahrgenommene Planungs- und Baukultur zielt auf eine hohe Qualität der gebauten Umwelt und der dazugehörigen Verfahren und Prozesse. Nur ein guter Prozess schafft die nötige Voraussetzung dafür, gebaute Ergebnisse zu erzielen, die mit ihrer Qualität überzeugen.
In dieser Publikation wird dafür plädiert und geworben, dass öffentliche Auftraggeber und Architekten sich gemeinsam ihrer Verantwortung für die Planung und Realisierung von Bauaufgaben stellen. Dieser Prozess beginnt bereits mit dem Vergabeverfahren – also der Suche des öffentlichen Auftraggebers nach der besten Lösung für eine anstehende Bauaufgabe und damit zugleich nach einem geeigneten Partner für den Auftraggeber. Der Leitfaden für die Vergabe von Architektenleistungen bietet in diesem Sinne praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen