Gema
Vertretung der Städte bei der Gema
Damit den Mitgliedsstädten und weiteren Mitgliedern der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, übermittelt der Deutsche Städtetag in regelmäßigen Abständen eine Liste der Mitgliedsstädte und weiterer Mitglieder an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) verarbeitet.
Seine Mitglieder informiert der Deutsche Städtetag zudem per Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen. Eingeloggte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsstädte und Mitgliedsorganisationen des Deutschen Städtetages können diese Informationen unterhalb dieses Textes unter der Rubrik "Beiträge zu diesem Thema" einsehen.
Weitere Informationen zu Musikrechten finden Sie auf den Websites der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BMVM) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema).