Appell zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich bereits in seiner 393. Sitzung am 13.03.2013 in Heilbronn mit Fragen des Umgangs mit Kunst im öffentlichen Raum beschäftigt und hierzu in seinem Beschluss festgestellt, dass Kunst im öffentlichen Raum einen wirksamen Beitrag zu einem positiven Erscheinungsbild sowie zum kulturellen Profil der Städte leisten soll. Ihre Platzierung sollte auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes erfolgen, das planerische, baukulturelle sowie ggf. historische Aspekte einbezieht und Maßnahmen der Instandhaltung, Weiterentwicklung und der Vermittlung vorsieht. Kunst im öffentlichen Raum und Stadtentwicklungskonzepte sollten in einer ressortübergreifenden Planung entwickelt werden.
Das Präsidium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kunst im öffentlichen Raum auch künstlerische Interventionen und Aktionen temporärer Art umfasst. Diese ermöglichen die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der Stadtgesellschaft und schaffen neue Blickwinkel auf eine scheinbar vertraute Umgebung.
Die in der Anlage beigefügte Handreichung "Kunst im öffentlichen Raum" ist vom Präsidium zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Wir hoffen, dass die darin enthaltenen Hinweise zur Bedeutung von öffentlicher Kunst und die Vorschläge zum Umgang damit, Ihr Interesse finden.
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