Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion
Straßennamen stellen über Jahrhunderte hinweg ein "kollektives Gedächtnis" dar. Sie sind ein Teil der Erinnerungskultur. Die Straßenbenennung spiegelt stets die aktuellen Verhältnisse, die Weltanschauung und Kultur bis hin zu den Herrschaftsverhältnissen der entsprechenden Zeit wider. Historische Personen, Orte und Ereignisse werden zu unterschiedlichen Zeiten verschieden bewertet, im Speziellen unterliegt die Straßenbenennung nach Personen einem Wandel.
Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus stellt die Benennung nach einer Person eine hohe Form der Ehrung durch die jeweilige Stadt dar. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl der Straßennamen in jedem Fall, auch bei sachlichen Benennungen, höchste und kritische Maßstäbe angesetzt werden.
In den letzten Jahren kam es bundesweit in vielen Städten in der Bürgerschaft und in politischen Gremien zu einer diskursintensiven Auseinandersetzung mit Straßennamen, die aus heutiger Sicht Anlass zu Bedenken geben. Für solche Fälle sollten in den Kommunen eindeutige Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, die das weitere Vorgehen einheitlich gestalten.
Die Fachkommission Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung des Deutschen Städtetages hat daher die vorliegende Handreichung erarbeitet. Insbesondere der Kulturausschuss des Deutschen Städtetages hat sich intensiv mit der Thematik in seiner 138. und 145. Sitzung befasst. Danach entscheiden die Städte eigenständig über Kriterien und Verfahren von Straßenumbenennungen. Ausgangspunkt hierfür war die Erkenntnis, dass historische Personen und Ereignisse vor Ort stets unterschiedlich bewertet werden. Der Kulturausschuss begrüßt die vorliegende Handreichung, da sie eine wertvolle Orientierungshilfe für die lokale Diskussion darstellt.
Die Handreichung soll eine Hilfestellung geben, um das in der jeweiligen Stadt vorhandene Regelwerk zu überprüfen, zu ergänzen oder erstmals zu schaffen. Der als Anlage beigefügte Kriterienkatalog kann als Baukastensystem angesehen werden und soll um lokale und regionale Besonderheiten ergänzt werden.
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