Europa und Internationales
27.09.2023

Europa News 5|2023

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. der Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union, Verschärfungen der EU-Luftqualitätsnormen im Parlament zugestimmt, Ukraine: Verlängerung von Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge vorgeschlagen



Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union
Wirtschaft
  • Entlastungsmaßnahmen für KMU vorgestellt

Finanzen
  • Maßnahmen zu nachhaltigem Finanzwesen vorgeschlagen

Umwelt

  • Verschärfung der EU-Luftqualitätsnormen im Parlament zugestimmt

Stadtentwicklung

  • Neue EU-Mission zum Europäischen Neuen Bauhaus angekündigt

 

Ukraine

  • Ukraine-Fazilität vorgeschlagen
Migration
  • Ukraine: Verlängerung von Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge vorgeschlagen

Soziales

  •  

    Europäischer Behinderten- und Parkausweis vorgestellt

     

Tipps und Hinweise

  •  

    Europäische Woche der Regionen und Städte 2023

  •  

    Konferenz zur Stärkung der lokalen Demokratie für die Erneuerung der Ukraine

Anhang
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union

Am Mittwoch, den 13. September, hielt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, in Straßburg, ihre jährliche Rede zur Lage der Union. Die "State of the Union" stand dabei unter dem Oberthema „EU next generation“: Für diese Zukunftsaussichten sei es wichtig, unabhängiger in kritischen Sektoren zu werden, die Digitalisierung voranzutreiben und die Industrie zu stärken.

Als Reaktion auf den immer wärmer werdenden Planeten sei der "Green Deal" die passende Antwort und stelle eine Perspektive dar. Die Förderung „sauberer“ Technologien sei essenziell für Europas Zukunft und werde bereits durch Vorhaben, wie das Netto-Null-Industrie Gesetz unterstützt. Besonders hob von der Leyen ein europäisches Windkraftpaket hervor, das den Ausbau von Windkraft in der EU weiter vorantreiben soll. Der Ausbau von „clean tech“ diene allerdings auch dazu, die Inflation in Europa zu bewältigen und einen zahlbaren Energiepreis zu ermöglichen.

Dabei spiele auch die Konkurrenz zu China eine entscheidende Rolle, gerade im Bereich von E-Autos: Der E-Auto Markt sei von großer Bedeutung für die Klimaziele der EU. Beim EU-China-Gipfel Ende dieses Jahres wolle von der Leyen das Risiko verringern, in Bezug auf die wettbewerbsverzerrenden Subventionen durch die chinesische Führung.

Im Hinblick auf den Klimawandel sei es wichtig, in Zusammenarbeit mit den Regionen gegen diesen vorzugehen. Dabei müsse man mehr mit Landwirten zusammenabreiten, diese wertschätzen und den Dialog fördern. Allerdings müsse dafür auch das Problem des Fachkräftemangels behoben werden: Der Zugang zum Arbeitsmarkt müsse verbessert werden und es brauche die Migration qualifizierter Arbeitskräfte. Es brauche zudem mehr sozialen Dialog, weshalb von der Leyen ankündigte, nächstes Jahr, im Rahmen des belgischen Ratsvorsitzes, einen neuen Gipfel der Sozialpartner in Val Duchesse einzuberufen.

Ein zentrales Anliegen sei auch der Bürokratieabbau. Diesbezüglich kündigte sie an, bis zum Ende des Jahres eine/n EU-KMU-Beauftragte/n zu benennen und die Berichtspflichten um 25 Prozent zu senken.

Die EU habe zudem vor, Partnerschaften mit Drittländern auszubauen und neue Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten zu schließen. Dazu gehöre auch der Wirtschaftskorridor Indien-Naher Osten-Europa. Außerdem kündigte die Kommissionspräsidentin an, den zeitweiligen Schutz für ukrainische Flüchtlinge zu verlängern und die nötige Unterstützung bereitzustellen.

Darüber hinaus wolle die EU als freie, demokratische und wohlhabende Union eng mit den Mitgliedstaaten und potenziellen zukünftigen Mitgliedstaaten kooperieren. Insbesondere die Zukunft der Ukraine, des Westbalkans, der Republik Moldau und Georgien lägen in den Händen der EU. Von der Leyen warb außerdem dafür, Bulgarien und Rumänien als Teil des Schengen-Raums  sofort in die EU aufzunehmen.

(voe)

Wirtschaft

Entlastungsmaßnahmen für KMU vorgestellt

Am 12. September veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über ein Maßnahmepaket zur Entlastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Das Paket enthält insgesamt 19 Maßnahmen und Aktionen, mit dem Ziel,  unter der Volatilität und der Unvorhersehbarkeit des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds leidende KMU kurzfristig zu unterstützen. Zudem will die Kommission die langfristige Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen stärken und ein faires und KMU-freundliches Unternehmensumfeld fördern.

Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (derzeit nur auf Englisch verfügbar) soll Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Diese unlautere Praxis beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der KMU. Mit den neuen Vorschriften wird die Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Es wird eine strengere Obergrenze für Zahlungen von 30 Tagen eingeführt, wodurch bestehende Unklarheiten und Ausnahmen beseitigt werden sollen. Durch den vorgeschlagenen Text wird auch sichergestellt, dass die Zahlung der angefallenen Zinsen und Entschädigungsgebühren automatisch erfolgt. Außerdem werden neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor schlechten bzw. säumigen Zahlern zu schützen.

Die Kommission schlägt zudem eine Richtlinie zur Steuervereinfachung (derzeit nur auf Englisch verfügbar) vor, nach der die Besteuerung der KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften eingeführt werden soll. Dieses hauptsitzbasierte Steuersystem wird KMU, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen.

Die Kommission kündigt zudem an, eine/n KMU-Sonderbeauftragte/n der EU bis Ende des Jahres zu ernennen. Diese Person soll die Kommission in KMU-Fragen anleiten und beraten und die Interessen von KMU nach außen vertreten. Der neue Posten ist der Präsidentin der Kommission direkt unterstellt und erstattet ihr und dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar, derzeit Thierry Breton, Bericht. Insbesondere ist geplant, dass die/der Sonderbeauftragte Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Generaldirektion GROW durchführt, welche die Arbeit der/des Beauftragten unterstützen soll.

Weitere Informationen

(fia)

Finanzen

Maßnahmen zu nachhaltigem Finanzwesen vorgeschlagen

Am 13. Juni hat die Europäische Kommission ein neues Paket für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgestellt. Die enthaltenen Maßnahmen sollen den bisherigen Rahmen ergänzen und präzisieren, insbesondere durch Änderungen der EU-Taxonomie sowie einen Vorschlag zur Transparenz von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Dies soll Unternehmen die Finanzierung während ihres Übergangs zur Nachhaltigkeit erleichtern. Zudem wurden Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung angekündigt.

Die EU-Taxonomie wurde im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes zum Klimaschutz um weitere wirtschaftliche Aktivitäten ergänzt, die zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen. Dazu gehören Entsalzung, Software für physisches Klimarisikomanagement sowie Anpassung und Beratung für physisches Klimarisikomanagement und -anpassung. Im Thema "Katastrophenrisikomanagement" fallen darunter zudem Aktivitäten im Bereich Notfalldienste und Infrastruktur zur Eingrenzung von Hochwasserrisiken und zum Hochwasserschutz. Durch das Einbeziehen der zusätzlichen Aktivitäten soll die Nutzbarkeit und dadurch das Potential der EU-Taxonomie verstärkt werden. Zuletzt wurden die Kriterien bezüglich des „do no significant harm“-Prinzips aktivitätenübergreifend angeglichen. Zusätzlich veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Vereinfachung der Finanzierung für die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft durch die EU-Kommission. Ziel ist es, die Übergangsfinanzierung nicht nur für die Unternehmen zu erleichtern, die bereits eine gute Nachhaltigkeitsbilanz vorweisen können, sondern auch für Unternehmen, die glaubwürdige Pläne oder Ziele zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung haben. Die neue EU Taxonomy Navigator Website hilft Unternehmen dabei, ihre eigene Betroffenheit von der EU-Taxonomie zu überprüfen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zielt darauf ab, die Transparenz von ESG-Ratingtätigkeiten zu erhöhen. So sollen Merkmale und Methoden der Bewertung offengelegt werden, um für mehr Klarheit über die Tätigkeiten von ESG-Rating-Anbietern zu sorgen und das Risiko von Interessenkonflikten auf der Ebene der ESG-Rating-Anbieter zu vermeiden. Das Ziel der Verordnung ist jedoch nicht, Methoden und Berechnung von ESG-Ratings zu harmonisieren. Darüber hinaus kündigte die Europäische Kommission die geplante Einführung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) an, die ab 2025 für das vorherige Jahr angewendet werden sollen. Während diese nur für börsennotierte KMU gilt, soll sichergestellt werden, dass große Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung von KMUs in ihren Wertschöpfungsketten nur bestimmte Angaben abfragen können, um indirekte unverhältnismäßige Anforderungen an letztere zu verhindern.

Die Änderungen im Rahmen der EU-Taxonomie betreffen möglicherweise auch lokale und regionale Unternehmen und können neue Fördermöglichkeiten bieten. Auch die geplanten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung berühren voraussichtlich lokale und regionale Unternehmen, sofern diese bereits in den Rahmen der Corporate Reporting Sustainability Directive (CSRD) fallen. Dies kann höhere Anforderungen an die Berichterstattung und damit einen größeren administrativen Aufwand bedeuten.

(reh)

Umwelt

Verschärfungen der EU-Luftqualitätsnormen im Parlament zugestimmt

In dem Vorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien der Kommission sind strengere EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen. Ziel ist es die europäischen Grenzwerte näher an die neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresgrenzwert für den vorherrschenden Schadstoff – Feinstaub (PM2,5) – um mehr als die Hälfte herabzusetzen, nämlich von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ im Jahr 2030. Zudem werden regelmäßige Überprüfungen der Luftqualitätsnormen gefordert, um sie jeweils nach Maßgabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Die Forderungen der EU und der WHO sind grundsätzlich begründbar, stellen die Städte aber vor großen Druck und Herausforderungen. Die Absenkungsziele würden derzeit von kaum einer Stadt erfüllt.

Im Europäischen Parlament fand nun am 13. September die Abstimmung der Parlamentsposition zum Vorschlag statt. Zuvor hatte der Umweltausschuss des Parlaments einen Bericht erarbeitet, der vorschlug, die neuen Grenzwerte bis 2030 vollständig an die WHO-Leitlinien bis 2030 anzugleichen. Nach der Abstimmung im Plenum steht im Ergebnis eine schrittweise Angleichung an die WHO-Leitlinien: Zunächst sollen bis 2030 die von der Kommission vorgeschlagenen Werte erreicht werden und bis 2035 dann die vollständigen Werte der WHO. 

Zudem stärkt das Europäische Parlament die Möglichkeit, individuelle einklagbare Schadensersatzansprüche über Sammelklagen vorzunehmen. Der Deutsche Städtetag sich in einem Beschluss des Präsidiums klar gegen die Sammelklagemöglichkeiten positioniert. Für den Deutschen Städtetag ist zentral, dass der Schlüssel zur Verbesserung der Immissionssituation an den jeweiligen Emissionsquellen liegt. Alle Sektoren wie die Industrie, Landwirtschaft und der Verkehr müssen ihre Schadstoffemissionen begrenzen. Dies gilt insbesondere bei Feinstaub und NO2-Grenzwerten. Zwar erkennt das Europäische Parlament die Zusammenhänge zwischen der Luftqualitätspolitik der Union und anderen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Klima, Verkehr und Energie in seiner Position an, hält aber trotzdem an verschäften Grenzwerten fest. Im Rat steht eine Einigung der Umweltminister zum Vorschlag der Kommission noch aus. Erst wenn die Mitgliedstaaten ihre Position festgelegt haben, können die Verhandlungen über das finale Gesetz beginnen.

(fia)

Stadtentwicklung

Neue EU-Mission zum Europäischen Neuen Bauhaus angekündigt

Nach zwei Jahren Laufzeit hat die Europäische Kommission am 19. Juli eine Mitteilung zum Stand der EU-Missionen im Rahmen von „Horizon Europe“ vorgestellt. Alle fünf Missionen wurden dafür von der Kommission und mit Hilfe externer Studien evaluiert. Auf Grundlage der Bewertung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Durchführung der derzeitigen fünf Missionen fortgesetzt und die Unterstützung sowohl politisch als auch finanziell erhöht werden sollte.

Darüber hinaus wird in der Mitteilung angekündigt, im Rahmen von Horizont Europa eine sechste Mission einzurichten, die dem Neuen Europäischen Bauhaus gewidmet ist, um die grüne Transformation der bebauten Umwelt für die Nachbarschaft zugänglicher, erschwinglicher und attraktiver zu machen. Ziele dieser vorgeschlagenen neuen Mission sind:

  • Innerhalb eines Jahrzehnts ist Europa führend bei angewandten Kreislaufprozessen und grünen Technologielösungen.
  • Ein erheblicher Teil der Stadtviertel in der EU ist nachhaltig, aber auch inklusiv sowie kulturell und ästhetisch wertvoll geworden.
  • In diesen Stadtteilen und darüber hinaus bleibt der lokale demokratische Prozess die Grundlage für die Entscheidungsfindung, um den grünen Wandel und die Klimaneutralität voranzutreiben.

In die Planungen dieser Mission soll die Fachgemeinschaft aktiv einbezogen werden. In diesem Rahmen hat die Kommission eine neue mehrteilige Konsultation zu Forschungs- und Innovationsthemen gestartet, an der sich Interessierten bis zum Dezember 2023 beteiligen können.

(kue)

Ukraine

Ukraine-Fazilität vorgeschlagen

Die Kommission hat am 20. Juni 2023 einen Vorschlag für die Einrichtung einer Fazilität für die Ukraine veröffentlicht. Diese sieht vor, der Ukraine 50 Milliarden Euro an Finanzhilfen und Darlehen im Zeitraum von 2024-2027 bereitzustellen. Die Mittel der Fazilität sollen auf drei Säulen verteilt werden.

Die Ukraine-Fazilität steht unter dem Motto "Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung" und soll die bisherige Hilfe vereinheitlichen. Um von der Fazilität zu profitieren, muss die Ukraine in Abstimmung mit der EU-Kommission einen "Ukraine-Plan" ausarbeiten. Dieser soll die Vorhaben zu Wiederaufbau und Modernisierung sowie Reformen (insbesondere Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und Haushaltsführung) detailliert darlegen. Zentrale Forderungen sind u. a. die Einführung einer öffentlichen Rechtspersönlichkeit für Gemeinden als Teil einer notwendigen Dezentralisierungsreform.

Um Städten mittelfristig die Möglichkeit von finanziellen Unterstützungen ihrer Arbeit im Rahmen von Städtepartnerschaften und -kooperation zu ermöglichen, setzt sich der Deutsche Städtetag für eine Änderung dieses Vorschlages ein. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments zu den Änderungsanträgen steht noch aus. Um der Ukraine die Hilfen bereitzustellen, muss eine Einigung bis Ende des Jahres bestehen, damit die Fazilität am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

(voe)

Migration

Ukraine: Verlängerung von Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge vorgeschlagen

Am 19. September hat die Kommission vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, bis zum 3. März 2025 zu verlängern.

Die Europäische Union hatte die sogenannte "Massenzustrom Richtlinie" zum vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 aktiviert, um den betroffenen Personen sofort und wirksam Hilfe zu bieten. Seitdem wurde mehr als 4 Millionen Menschen Schutz in der EU gewährt. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb es in der derzeitigen Lage notwendig und angemessen wäre, den Schutz zu verlängern.

Ein Fragenkatalog (bisher nur in englischer Sprache) bietet Hintergrundinformationen zum Vorschlag.  Im weiteren Verfahren muss der Kommissionsvorschlag nun im Rat angenommen werden.

(kue)

Soziales

Europäischer Behinderten- und Parkausweis vorgestellt

Anfang September hat die Europäische Kommission die Einführung eines Europäischen Behinderten- und Parkausweises vorgeschlagen (derzeit nur auf Englisch verfügbar). Dieser soll Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten haben und Menschen mit Behinderung das Reisen durch die Union erleichtern.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass dieser Ausweis  den Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen bei öffentlichen und privaten Dienstleistungen ermöglicht, wie beispielsweise Verkehrsdienstleistungen, kulturelle Veranstaltungen, Museen, Freizeit- und Sportzentren oder Vergnügungsparks. Damit soll er in der gesamten EU als anerkannter Nachweis einer Behinderung dienen.

Die Ausstellung dieses Ausweises soll durch die zuständigen nationalen Behörden erfolgen und die bestehenden nationalen Ausweise oder Zertifikate ergänzen. Geplant ist die Bereitstellung sowohl in physischer als auch in digitaler Form. Darüber hinaus sollen auch barrierefreie Formate eingeführt werden.

Nun werden der Rat und das Europäische Parlament über den Vorschlag beraten. Nach Annahme des Vorschlags werden die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, sodass die Ausweise in 2,5 Jahren für die Staatsangehörigen eingeführt würden.

(voe)

Tipps & Hinweise

Europäische Woche der Regionen und Städte 2023

Vom 9. bis 12. Oktober 2023 organisiert der Ausschuss der Regionen zusammen mit der Europäischen Kommission die 21. Europäische Woche der Regionen und Städte (European Week of Regions and Cities). Unter dem Motto "Thriving Regions, Stronger Europe" werden rund 200 Veranstaltungen in Form von Workshops, Diskussionen sowie partizipativen und politischen Labors angeboten. Die Anmeldung zur Teilnahme ist unter EU-Login möglich.

Konferenz zur Stärkung der lokalen Demokratie für die Erneuerung der Ukraine

 

Unter dem Titel "Spirit Unbroken" wird vom 8. – 10. November in Brüssel die "ACT NOW Mayors' Conference 2023“ stattfinden. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Danziger Bürgermeisters und Vorsitzenden der Arbeitsgruppe im Europäischen Ausschusses der Regionen zur Ukraine, Aleksandra Dulkiewicz. Die Konferenz bietet eine Plattform für lokale Führungskräfte, Innovatoren, hochrangige Entscheidungsträger, um die Zusammenarbeit zwischen europäischen und ukrainischen Kommunen zu stärken. Darüber hinaus hat die Konferenz zum Ziel, lokale Führungskräfte mit Fähigkeiten und Methoden auszustatten, um den Wiederaufbauprozess voranzutreiben.

Informationen zum Programm und Möglichkeiten zur Anmeldung erhalten Sie hier

(kue)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue), Piet Rehmert (reh), Doreen Voeltz (voe)