Europa und Internationales
13.03.2025

Europa News 2|2025

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a.: Europäische Kommission stellt Clean Industrial Deal vor, Aktionsplan für die Zukunft der europäischen Automobilindustrie veröffentlicht, EU-Rückführungsverordnung soll Abschiebungen in der gesamten EU erleichtern


Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 veröffentlicht
Rat
  • Europäischer Sondergipfel zur Wiederaufrüstung der EU

Wirtschaft

  • Clean Industrial Deal: Europas Strategie für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung

  •  

    "Omnibus"-Verordnungen zum Bürokratieabbau - Vereinfachung von Nachhaltigkeitsberichts-pflichten für Unternehmen

  •  

    Wege aus der Krise: Kommission stellt Aktionsplan zur Zukunft der Automobilindustrie vor

     

Kohäsion

  • Kommission skizziert Mehrjährigen Finanzrahmen in Mitteilung

Energie

  • Vorstellung eines Aktionsplans für bezahlbare Energie

  • EP-Energieausschuss hält strukturierten Dialog mit EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen

Wohnen

  •  

    EP-Sonderausschuss debattiert mit Kommission über Maßnahmen gegen die Wohnraumkris

     

Soziales
  • Kommission stellt "Union der Kompetenzen" für zukünftigen Arbeitsmarkt vor

Umwelt

  • Kommunale Spitzenverbände und VKU nehmen Stellung zur geplanten Europäischen Strategie für eine resiliente Wasserversorgung

Klima

  • Europäische Umweltagentur präsentiert Bericht zu Klima- und Nachhaltigkeitszielen

Inklusion

  • Zielsetzungen für mehr Gleichstellung: EU-Fahrplan zur Stärkung der Frauenrechte

Migration

  • Ergänzung zu GEAS: Kommission stellt europäisches System für Rückführungen vor

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 164. Plenartagung am 19./20. Februar 2025

Institutionelles

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 veröffentlicht

Am 11. Februar hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 unter dem Titel "Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union" veröffentlich. Es enthält 51 geplante neue Initiativen und legislative Vorschläge für dieses Jahr. Die beschreibende Mitteilung inkl. Anhänge wird begleitet von einer Faktenübersicht (alle Dokumente sind bislang nur auf Englisch erschienen).

Das Arbeitsprogramm 2025 orientiert sich an den Prioritäten der Kommission, den Politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin und den Mandatsschreiben an die Kommissionsmitglieder.

Die Prioritäten beinhalten folgende Punkte:

  1. Ein neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
  2. Eine neue Ära für die europäische Verteidigung und Sicherheit
  3. Die Menschen unterstützen, unsere Gesellschaften und unser Sozialmodell stärken
  4. Unsere Lebensqualität erhalten: Ernährungssicherheit, Wasser und Natur
  5. Unsere Demokratie schützen, unsere Werte wahren
  6. Europa in der Welt: unseren Einfluss und unsere Partnerschaften nutzen
  7. Gemeinsam handeln und die Zukunft unserer Union vorbereiten

Die geplanten Initiativen sind einer von zwölf Kategorien zugeteilt: Wettbewerbsfähigkeit, Vereinfachung, Innovation, Sicherheit, Vorbereitung und Resilienz, Migration, Nachhaltigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung, Demokratie, Geopolitik und Zukunftsprioritäten. Das erste Arbeitsprogramm der neuen Kommission dürfte prägend für die kommenden fünf Jahre werden.

Aus dem Dokument der Anhänge findet sich im Anhang Nr. 1 des Arbeitsprogrammes eine tabellarische Übersicht über die angekündigten Initiativen, u.a. erwarten wir den Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 im Juli.  Die insgesamt 51 neuen politischen Initiativen sind jeweils einer der Prioritäten und Kategorien zugeordnet. Einige der für die Kommunen besonders relevanten Initiativen wurden bereits vorgestellt und es wird in dieser Ausgabe von Europa News darüber berichtet.

Anhang Nr. 2 des Arbeitsprogramms enthält eine Evaluation aktueller Gesetzgebung. Dabei sind u.a. die Überprüfung des öffentlichen Vergabewesens sowie eine Halbzeitbewertung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds und des Fonds für gerechte Übergänge 2021-2027 von besonderer kommunaler Bedeutung. Anhang 3 listet die laufenden Gesetzgebungsverfahren auf. Die Anhänge Nr. 4 und Nr. 5 enthalten eine Liste an Gesetzen, die aufgrund von Redundanz oder fehlendem politischen Willen von der EU-Kommission aufgehoben oder zurückgenommen werden sollen. 

fia

Rat

Europäischer Sondergipfel zur Wiederaufrüstung der EU

Als Reaktion auf den Eklat zwischen US-Präsident Donald Trump und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Weißen Haus lud der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, am 6. März 2025 die EU-Staats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel nach Brüssel ein. Auch Selenskyj war während des Treffens zugegen. Auf der Tagesordnung standen Möglichkeiten zur Wiederaufrüstung der EU und die weitere Unterstützung der Ukraine.

Im Vorfeld des Gipfels hatte Kommissionpräsidentin von der Leyen einen Plan für die Wiederaufrüstung der EU angesichts der Unsicherheit bezüglich der weiteren militärischen Absicherung Europas durch die USA skizziert. Im Rahmen dieses "ReARm Europe Plans" könnten bis zu 800 Milliarden Euro für die Verteidigung mobilisiert werden. Durch die Aktivierung einer Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts könnte den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, mehr Schulden für die Verteidigung aufzunehmen. Von der Leyen schlug außerdem vor, ein neues Finanzierungsinstrument zu schaffen, mit dem die Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Verteidigungsinvestitionen bereitgestellt werden sollen. Darüber hinaus sollen nicht abgerufen Mittel aus den aktuellen Kohäsionsfonds für Verteidigung umgewidmet werden können.

In der Abschlusserklärung des Sondergipfels begrüßte der Europäische Rat ausdrücklich diesen Plan und wies die Kommission an, zeitnah detailliertere Vorschläge für die Erhöhung der Militärausgaben vorzulegen. Die Mobilisierung von ungenutzten Kohäsionsmitteln wird in der Abschlusserklärung jedoch nicht explizit erwähnt.

Weniger Einigkeit gab es in Bezug auf die weitere Unterstützung der Ukraine: Ungarn weigerte sich, eine separate Erklärung zur Solidarität mit der Ukraine zu unterzeichnen, sodass am Ende nur 26 Mitgliedstaaten diese mittrugen. In der Erklärung heißt es, die EU unterstütze die Ukraine weiterhin uneingeschränkt und unterstütze die Anstrengungen, um zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zu gelangen. Zusätzliche Unterstützungsleistungen wurden jedoch vorerst nicht angekündigt.

Am 20. und 21. März 2025 wird der nächste reguläre Europäische Rat stattfinden, auf dem die Kommission dann konkretere Vorschläge zur Verteidigungspolitik vorlegen soll.

ber

Wirtschaft

Clean Industrial Deal: Europas Strategie für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung

Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission den Clean Industrial Deal (bisher nur auf englisch verfügbar)  vor – eine Strategie, die Europas Industrie wettbewerbsfähig, klimaneutral und widerstandsfähig machen soll. Die Klimaziele der EU sollen dabei mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang gebracht werden.

Im Fokus stehen zwei eng verknüpfte Sektoren: die energieintensive Industrie (z. B. Stahl, Metalle, Chemie), die hohe Energiekosten bewältigen und klimaneutrale Produktionsweisen einführen muss, sowie der Clean-Tech-Sektor, der für industrielle Transformation und Dekarbonisierung unerlässlich ist. Die Kreislaufwirtschaft spielt auch eine zentrale Rolle, um Ressourcen effizienter zu nutzen und die Abhängigkeit von Drittstaaten zu verringern. Bis 2030 soll der Anteil kreislauffähiger Materialien von 11,8 Prozent auf 24 Prozent steigen.

Der Clean Industrial Deal basiert auf sechs zentralen Geschäftstreibern, die als Rahmen für konkrete Maßnahmen dienen:

  1. Bezahlbare Energie: Der Aktionsplans für bezahlbare Energie (siehe gesonderten Artikel unten) fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung und Energieeffizienz. Geplante Maßnahmen umfassen den Ausbau intelligenter Netze, grenzüberschreitender Verbindungen und Speicherkapazitäten. Die für Juni 2025 angekündigten Clean State Aid Rules sollen Genehmigungen für staatliche Beihilfen beschleunigen.
  2. Leitmärkte für saubere Produkte: Das Vergaberecht soll reformiert werden, um Kriterien für Nachhaltigkeit und Resilienz bei privaten und öffentlichen Beschaffungen einzuführen und eine europäische Präferenz als zentrales Beschaffungskriterium zu etablieren. Ein freiwilliges Label für CO₂-intensive Industrieprodukte soll die Markttransparenz verbessern und öffentlichen Beschaffern den Kauf von CO₂-armen Produkten erleichtern. Zudem wird ein delegierter Rechtsakt für erneuerbare und kohlenstoffarme Wasserstoffe eingeführt. Auf diese Weise sollen in der Union hergestellte saubere Produkte gefördert werden.
  3. Finanzierung der Transformation: Den Investitionsbedarf beziffert die Kommission auf 480 Milliarden Euro. Kurzfristig sollen für die saubere Produktion 100 Milliarden Euro an Fördermitteln mobilisiert werden. Die Kommission plant ein Clean Industrial State Aid Framework, einen stärkeren Innovationsfonds und eine Industrial Decarbonisation Bank, um Investitionen gezielt zu unterstützen. Über Horizon Europe und die angepasste InvestEU-Verordnung sollen bis zu 50 Milliarden Euro für Clean-Tech, saubere Mobilität und Kreislaufwirtschaft bereitgestellt werden.
  4. Kreislaufwirtschaft und Rohstoffversorgung: Eine europäische Bündelung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen soll Unternehmen mehr Verhandlungsmacht geben. Gemeinsame Rohstoffeinkäufe sollen Skaleneffekte schaffen. Bis 2026 ist ein Kreislaufwirtschaftsakt geplant, um die Wiederverwertung knapper Materialien zu fördern.
  5. Globale Märkte und Handel: Die EU will ihre Rohstoffversorgung diversifizieren und strategische Allianzen mit Partnerländern aufbauen. Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll Wettbewerbsverzerrungen durch CO₂-intensive Importe verhindern.
  6. Fachkräfte und Qualifikationen: Die Transformation erfordert spezialisierte Arbeitskräfte. Gezielte Investitionen in Weiterbildung und Qualifikation sollen den Fachkräftemangel abfedern. Im Rahmen von Erasmus+ werden Bildungs- und Ausbildungsprogramme verstärkt gefördert.

fas

"Omnibus"-Verordnungen zum Bürokratieabbau - Vereinfachung von Nachhaltigkeitsberichts-pflichten für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, um EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen zu mobilisieren. Die sogenannten Omnibus-Pakete I und II (Omnibus I und Omnibus II – bisher nur auf Englisch verfügbar) bündeln Änderungen in mehreren legislativen Bereichen. Es sind die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (CSRD, EU-Taxonomie), die Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSDDD) sowie Vereinfachungen im Anwendungsbereich des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vorgesehen. Ziel der Reformen ist es, jährliche Verwaltungskosten um 6,3 Milliarden Euro zu senken und zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro zu mobilisieren.

Durch die Anpassung der Richtlinie Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Vereinfachung der Anwendung der EU-Taxonomie sollen rund 80 Prozent der Unternehmen von Berichtspflichten entlastet werden. Die Anforderungen konzentrieren sich künftig ausschließlich auf die größten Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Zudem wird die Frist für Unternehmen für die Erstellung der ersten Berichte um zwei Jahre auf 2028 verschoben. Weitere Erleichterungen betreffen die Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle, die Reduzierung der Berichtsvorlagen um 70 Prozent sowie die Anpassung des Green Asset Ratio (GAR) für Banken, um kleinere Unternehmen von übermäßigen Berichtspflichten zu entlasten.

Auch die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSDDD - Lieferkettengesetz) werden vereinfacht. Zudem wird eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die größten Unternehmen bis zum Juli 2028 gewährt. Die neuen Regeln fokussieren sich stärker auf direkte Geschäftspartner, wodurch komplexe und kostenintensive Analysen der gesamten Lieferkette reduziert werden sollen. Die Berichtspflichten für KMU sollen sich dadurch verringern.

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus wird ebenfalls überarbeitet, um Handelsbedingungen fairer zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Eine zentrale Änderung betrifft die Einführung eines neuen jährlichen Schwellenwerts von 50 Tonnen pro Importeur, wodurch 90 Prozent der Importeure von Berichtspflichten befreit werden. Trotz dieser Befreiung werden laut Europäischer Kommission weiterhin 99 Prozent der betroffenen Emissionen erfasst. Diese Maßnahmen sollen nicht nur Unternehmen entlasten, sondern auch den nationalen Behörden rund 87,5 Millionen Euro an Verwaltungskosten ersparen. Gleichzeitig wird der Mechanismus durch neue Regelungen zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch langfristig effektiver gestaltet.

Neben diesen regulatorischen Anpassungen enthält das Maßnahmenpaket auch eine Optimierung der EU-Investitionsprogramme, insbesondere von InvestEU, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und weiteren Finanzinstrumenten. Durch die Nutzung von Erträgen aus früheren Investitionen sowie die optimierte Verwendung verbleibender Mittel aus älteren Programmen wird die Investitionskapazität der EU erheblich gesteigert. Dadurch können zusätzlich 50 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Gleichzeitig wird es den Mitgliedstaaten erleichtert, nationale Unternehmen gezielt zu unterstützen und private Investitionen zu fördern. Auch für Finanzintermediäre und Endempfänger, insbesondere KMU, werden die administrativen Anforderungen reduziert, was 350 Millionen Euro an Kosteneinsparungen bringen soll.

Die Vereinfachungsvorschläge der Europäischen Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt. Dabei werden die Änderungen zu den Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und über Sorgfaltspflichten für Unternehmen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Auch über die Änderungen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus müssen Rat und Europäisches Parlament sich einigen. Die Vereinfachung der Taxonomie wird über einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der Taxonomieverordnung und nach Ablauf der Prüfungsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten. Bis 26. März läuft hierzu eine öffentliche Konsultation der Kommission.

fia, fas

Wege aus der Krise: Kommission stellt Aktionsplan zur Zukunft der Automobilindustrie vor

Am 5. März 2025 stellte Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas einen Aktionsplan  für die Zukunftder Branche vor. Zuvor wurden in einem Strategischem Dialog zwischen Ursula von der Leyen, den Chefs der größten Automobilhersteller und weiteren Interessenvertretern die vielfältigen Probleme der Branche besprochen: Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittstaaten, Rückstand bei der Produktion von Akkus in Europa und bei der Entwicklung des autonomen Fahrens sowie der weltweite Absatzeinbruch. Als Antwort darauf sieht der Aktionsplan Maßnahmen in fünf Arbeitsfeldern vor.

  1. Innovation und Digitalisierung: Es soll eine Allianz für autonomes und vernetztes Fahren geschaffen werden und die Kommission wird sukzessive einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren entwickeln, beginnend noch in diesem Jahr mit der Genehmigung von Fahrzeugen mit automatischen Einparksystemen.
  2. Saubere Mobilität: Um drohende Strafzahlungen der Automobilhersteller, die die Emissionsnormen nicht einhalten, zu vermeiden, wird die Kommission noch in diesem Monat eine gezielte Änderung der Verordnung über CO2-Normen für Pkws und Lieferwagen vorschlagen. Diese Änderung wird es den Automobilherstellern ermöglichen, ihre Zielvorgaben zu erfüllen, indem sie ihre Leistung über einen Zeitraum von drei Jahren (2025-2027) mitteln, sodass etwaige Defizite in einem Jahr durch Übererfüllung in den anderen Jahren ausgeglichen werden können. Begründet wird dies damit, dass Strafzahlungen die Hersteller von nötigen Investitionen in die Dekarbonisierung ihrer Flotten abhalten könnten. Um die Emissionsziele zu erreichen, sollen über das Finanzierungsinstrument InvestEU bis zu 50 Milliarden Euro in saubere Mobilität investiert werden. Das bereits in der vergangenen Legislatur festgelegte Ziel, 2035 keine Neuzulassungen für Verbrennerautos in der EU mehr zu erteilen, soll modifiziert werden. Kommissar Tzitzikostas nannte als Stichwort die Technologieneutralität und kündigte eine Revision des Ziels für das 3. Quartal 2025 an. Hierbei sollen als Ergänzung zur Elektromobilität vor allem synthetische Kraftstoffe eine große Rolle spielen. Um die Nachfrage nach Elektroautos zu steigern, wird die Kommission neue Rechtsvorschriften für Geschäftswägen erlassen und gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter fördern. Allein dieses und nächstes Jahr sind dafür 570 Millionen Euro aus der Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur (AFIF) vorgesehen.
  3. Widerstandsfähigkeit der Wertschöpfungsketten: Tzitzikostas betonte, dass die EU selbst Batterien und Akkus herstellen müsse, damit die europäischen Autohersteller wettbewerbsfähig bleiben. Um die Kosten der dafür nötigen Rohstoffe zu senken soll im Rahmen des Clean Industrial Deal eine Plattform für kritische Rohstoffe geschaffen werden, die es der Automobilindustrie ermöglicht, gemeinsam Rohstoffe zu günstigeren Konditionen zu erwerben. Zusätzliche 1,8 Milliarden Euro sollen aus dem Investitionsfonds in die Produktion von Akkus fließen, ergänzend zu den bereits dafür vorgesehenen 3 Milliarden Euro aus dem Fonds.
  4. Kompetenzen fördern: Autofabriken, die sich gerade in der Umstrukturierung befinden, sollen künftig besser dabei unterstützt werden, ihre Beschäftigten fortzubilden und in anderen Funktionen zu beschäftigen. Zudem sollen 90 Millionen Euro aus dem Erasmus+-Programm in Ausbildungsmaßnahmen gesteckt werden, die Arbeitnehmer mit neuen Kompetenzen ausstatten.
  5. Marktzugang verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen: Die Kommission möchte mehr Schutzmechanismen im internationalen Handel einführen und faire Regeln in Bezug auf ausländische Investitionen in der EU sicherstellen. Die Regeln in den Freihandelsverträgen sollen so angepasst werden, dass sie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie sicherstellen.

In den kommenden Jahren wird die Kommission den Dialog mit der Automobilindustrie intensiv fortsetzen. Den Beschluss vom 27. November 2024 des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur Zukunft der Automobilindustrie finden Sie hier.

ber

Kohäsion

Kommission skizziert Mehrjährigen Finanzrahmen in Mitteilung

Im Juli wird der Vorschlag der Kommission für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), dem Haushalt der EU, erwartet. Am 11. Februar 2025 veröffentlichte die Kommission eine unverbindliche Mitteilung der Kommission zum künftigen MFR, wonach der zukünftige Haushalt einfacher, flexibler, gezielter und wirkungsvoller auf die Prioritäten der EU wie Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung ausgerichtet werden soll.

Unter anderem kritisiert die Kommission die derzeitige Zersplitterung der EU-Finanzlandschaft. Diese führe auch zu vielzähligen Programmplanungsdokumenten, die für Verwaltungen ressourcenintensiv seien und Verzögerungen verursachten. Der derzeitige Finanzrahmen umfasse über zehn vorab zugewiesene Fonds, die einen separaten Planungs- und Programmierungsaufwand auch auf nationaler Ebene erfordern. Explizit werden hier die europäischen Strukturfonds als Beispiel genannt.

Die Kommission kündigt an, die künftigen Förderprogramme der Kohäsion enger mit einem nationalen Reformplan zu verbinden. Diese nationalen Pläne müssen eng an den Prioritäten der EU ausgerichtet werden. Es soll ein neuer Wettbewerbsfonds aufgestellt werden, der EU-Mittel für Schlüsseltechnologien und -industrien der Dekarbonisierung bereitstellt. Der Fonds soll auch der Förderung strategischer Industrieprojekte und Innovation dienen. Das Volumen des Fonds ist noch nicht beziffert, er dürfte aber künftig der größte Posten des EU-Haushalt werden. In der Mitteilung beschreibt die Kommission weiterhin die Rückzahlung von NextGenerationEU als Priorität, welche den EU-Haushalt mit jährlich 30 Milliarden EURO belasten wird.

fia

Energie

Vorstellung eines Aktionsplans für bezahlbare Energie

Als Teil des Clean Industrial Deal stellte EU-Energie-Kommissar Dan Jørgensen am 26. Februar einen Aktionsplan für bezahlbare Energie vor. Dieser soll bereits dieses Jahr Einsparungen in Höhe von 45 Milliarden Euro ermöglichen, bis 2030 sogar 130 Milliarden Euro pro Jahr. Durch diese Effekte soll ein durchschnittlicher Haushalt bereits in diesem Jahr 210 Euro weniger für Energie bezahlen.

Der Aktionsplan beinhaltet mehrere Maßnahmen, um die Energiepreise für europäische Unternehmen und private Haushalte zu senken. So soll der Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt werden, indem die Dauer von Genehmigungsverfahren drastisch reduziert wird. Kommissar Jørgensen sprach davon, dass unkomplizierte Projekte künftig innerhalb von 6 Monaten und komplexere Projekte innerhalb von maximal 2 Jahren genehmigt werden sollen. Die Strompreise sollen endgültig von den Gaspreisen entkoppelt werden, um die Kosten für Strom zu senken. Gleichzeitig sollen vermehrte gemeinsame Einkäufe und verschärfte Transparenzregeln für Anbieter die Gaspreise senken. Einen Gaspreisdeckel sieht der Plan hingegen nicht vor. Darüber hinaus soll die Interkonnektivität der europäischen Netze deutlich erhöht werden. Einerseits soll die Nutzung bereits existierender grenzüberschreitender Verbindungen verdoppelt, andererseits die Anzahl von grenzüberschreitenden Stromtrassen und Gasleitungen verdoppelt werden. Die Kommission fordert außerdem die EU-Mitgliedstaaten auf, nationale Steuern und Zölle zu senken, um die Energiepreise zu reduzieren. Mittelfristig soll der Plan zudem einen Beitrag zur vollständigen Unabhängigkeit der EU von russischen Gasimporten leisten. Derzeit stammen noch immer 13 Prozent  der EU-Gasimporte aus Russland. Der Kommissar kündigte deshalb auch die Vorstellung eines Fahrplans zur Energieunabhängigkeit für April an.

ber

EP-Energieausschuss hält strukturierten Dialog mit EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen

Am 20. Februar 2025 fand im Rahmen eines strukturierten Dialogs zwischen dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eine Sitzung statt, bei der Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungswesen, seine energiepolitischen Prioritäten für die kommende Amtszeit präsentierte.

Zum Thema Energie betonte Jørgensen, dass der Übergang zu erneuerbaren Energien die Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht beeinträchtige, sondern im Gegenteil fördere. Deshalb beinhalte der Ende Februar vorgestellte Aktionsplan für erschwingliche Energie auch zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise und zur Förderung nachhaltiger Energiequellen. Jørgensen hob die Notwendigkeit hervor, die Energieunion zu stärken und die Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Er forderte die Länder auf, regulatorische Rahmenbedingungen konsequenter umzusetzen und die gegenseitige Nutzung von Energieerzeugungskapazitäten zu fördern, um Engpässe zu vermeiden. Ein zentrales Ziel sei es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und russischen Energiequellen zu reduzieren, um die Energiepreise zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Kommissar Jørgensen betonte zudem, dass die Kernenergie auch künftig ein Bestandteil des europäischen Energiemixes sein werde. In diesem Zusammenhang kündigte er die Vorlage eines neuen Berichts über die Perspektiven der Kernenergie (PINC) an, der den Investitionsbedarf des Sektors evaluieren soll. Zudem plant die Kommission Strategien für den Einsatz von Kleinen Modularen Reaktoren (SMRs) sowie für die Kernfusionsforschung. Dennoch unterstrich Jørgensen, dass der Ausbau der Kernenergie nicht in dem Maße voranschreiten werde wie der der erneuerbaren Energien. Ein weiteres Anliegen des Kommissars ist die Festlegung eines verbindlichen Ziels für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2040. In diesem Kontext gibt es Bestrebungen von Befürwortern der Kernenergie, ein gemeinsames Ziel zu definieren, das sowohl erneuerbare Energien als auch Kernenergie umfasst.

fas

Wohnen

EP-Sonderausschuss debattiert mit Kommission über Maßnahmen gegen die Wohnraumkrise

Am 3. März führten die Mitglieder des neu eingerichteten Sonderausschusses des Europäischen Parlaments für die Wohnraumkrise einen Meinungsaustausch mit Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnungswesen, und Raffaele Fitto, Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen.

Kommissar Jørgensen bekräftigte eng mit dem Sonderausschuss zur Wohnraumkrise (HOUS) zusammenzuarbeiten, um deren Empfehlungen in den Aktionsplan für bezahlbares Wohnen einfließen zu lassen, der 2026 vorgestellt werden soll. Obwohl konkrete Vorschläge noch ausstehen, erwähnte der Kommissar die bereits laufenden Vorbereitungen, darunter die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Subventionen und die Einrichtung einer paneuropäischen Plattform in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB). Zudem sollen die Kohäsionsmittel für den Wohnungsbau von 7,5 auf 15 Milliarden Euro erhöht werden. Zum Aktionsplan für bezahlbares Wohnen soll bald eine öffentliche Konsultation starten. Die Kommission wolle alle Maßnahmen gegen die Wohnungskrise ausschöpfen ohne dabei die Subsidiarität der Mitgliedstaaten, Regionen und Städten zu verletzen. Derzeit werde etwa ein Vorschlag für Änderungen der Beihilfe-Regelungen im sozialen Wohnungswesen geprüft. Der Kommissar sagte, er sei in Gesprächen mit den Mitgliedsstaaten, um deren Befindlichkeiten auszuloten. Nicht alle Mitgliedstaaten wollten diesen Eingriff, sagte Jørgensen.

Kommissar Jørgensen will zudem einen Dialog mit Jugendlichen über hohe Mieten und Wohnungsnot starten, um deren Probleme und Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu verstehen.

Nach Ansicht des Kommissars, greift die neue Verordnung zur Datenerhebung und -weitergabe für Kurzzeitvermietungen zu kurz und er kündigte einen neuen Gesetzesvorschlag für die Regulierung von Kurzzeitvermietungen an.

Der Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen, Raffaele Fitto, erklärte, dass er gerade prüfe, wie in Zukunft mehr Kohäsionsmittel für den Wohnungsbau verwendet werden können, so wie es ihm in seinem Mandatsschreiben aufgetragen wurde. Derzeit finde ein Dialog mit den Mitgliedstaaten und den Verwaltungsbehörden im Rahmen der Halbzeitprüfung der Kohäsionsperiode 2021-2027 statt.

Die Debatte im Sonderausschuss vermittelte einen Einblick in die Komplementarität und Komplexität verschiedener Initiativen der Europäischen Kommission zur Erschwinglichkeit von Wohnraum innerhalb des breiteren politischen Rahmens der EU.

fia

Soziales

Kommission stellt "Union der Kompetenzen" für zukünftigen Arbeitsmarkt vor

Am 5. März 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Mitteilung über die Union der Kompetenzen. Die Initiative zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, indem die Menschen mit den Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden, um im globalen Wettbewerb zu bestehen und mit dem technologischen Fortschritt und den Übergängen im Arbeitsmarkt Schritt zu halten.

Die Ziele der Initiative sind u.a.:

  • Höheres Niveau von Grund- und Fachkompetenzen
  • Möglichkeiten der regelmäßigen Fortbildung und der Erlernung neuer Kompetenzen
  • Arbeitsmobilität in der EU stärken
  • Fachkräfte nach Europa locken und in der EU halten

Die Kommission reagiert damit auf wichtige wirtschaftliche Herausforderungen wie den erheblichen Fachkräftemangel. Daten zufolge stellt die Kommission fest, dass die Anzahl an hochqualifizierten Hochschulabsolventen nach wie vor unzureichend ist und die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Umschulung begrenzt sind. Dies gilt insbesondere für benachteiligte Gruppen. Die EU kämpft damit, Spitzenkräfte zu halten, da qualifizierte Arbeitnehmer Chancen im Ausland suchen, während sie weniger Fachkräfte aus Drittländern anzieht als andere globale Regionen. Hinzu kommt, dass der technologische Fortschritt die Bildungs- und Ausbildungssysteme überholt, was zu Lücken bei den digitalen und grünen Übergangskompetenzen führt.

Um die Arbeitsmobilität in der EU stärken, will die Kommission die Übertragbarkeit von Qualifikationen in der gesamten EU verbessern, unabhängig davon, wo diese Kompetenzen erworben wurden. Man werde an einem gemeinsamen europäischen Rahmen für die automatische Anerkennung von Studienabschlüssen und Lernaufenthalten im Ausland in Schule, Berufsausbildung oder Hochschulen arbeiten. Zudem soll es ein neues europäisches Berufsbildungsdiplom geben.

Um Talente anzulocken, soll ein EU-Talent-Pool eingerichtet werden, insbesondere für Sektoren, in denen Fachkräftemangel herrscht. Ende 2025 soll eine „Choose Europe“ Initiative starten im Rahmen der Marie Sklodowska-Curie Aktionen, um Talente anzulocken und in der EU zu halten.

fia

Umwelt

Kommunale Spitzenverbände und VKU nehmen Stellung zur geplanten Europäischen Strategie für eine resiliente Wasserversorgung

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit eine Strategie für eine resiliente Wasserversorgung aus. Laut Arbeitsprogramm 2025 soll Sie noch im 2. Quartal 2025 veröffentlicht werden. Die Strategie soll einen umfassenden mehrjährigen sektorübergreifenden Plan mit Etappenzielen für 2030 oder 2040 aufzeigen.

Die EU-Kommission verfolgt u.a. folgende Ziele:

  • Europas Wasserversorgung resilienter machen und dafür sorgen, dass Wasserressourcen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und Wasserknappheit angegangen wird
  • die Wettbewerbsfähigkeit und den Innovationsvorsprung der Wasserwirtschaft wahren und einen kreislauforientieren Ansatz verfolgen
  • Die Strategie wird eine internationale Dimension haben, indem sie die Bemühungen zur Abschwächung und Vermeidung von akutem globalen Wassermangel unterstützt und zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitären Einrichtungen beiträgt

Im Rahmen einer Konsultation der Kommission hat der Deutsche Städtetag gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU eine erste Stellungnahme zum Vorhaben der EU abgegeben. Darin werden die wesentlichen Themen für eine resiliente Wasserversorgung adressiert und insbesondere darauf gedrängt, die kommunale Ebene, dezentrale Strukturen, öffentliche Wasserversorgung und Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken.

Am 6. März lud die Generaldirektion Umwelt der Kommission zu einer hochrangigen Veranstaltung mit dem Titel "Towards a Water Resilience Strategy for the European Union" nach Brüssel ein. Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, sagte bei der Eröffnung der Veranstaltung, dass die Wasserresilienzstrategie eine der Hauptprioritäten ihres Mandats sei. Es müssten dauerhafte Lösungen gefunden werden, um die Widerstandsfähigkeit der EU im Bereich Wasser zu gewährleisten. Wasser sei nicht nur die Grundlage für das Leben auf unserem Planeten, sondern auch für unsere wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Auf der Veranstaltung, die im Anschluss an die Konsultation stattfand, wurde erörtert, welche Maßnahmen erforderlich sind, um unterbrochene Wasserkreisläufe wiederherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wasserindustrie zu verbessern und saubere Technologien zu fördern. Weitere Themen waren Kreislaufwirtschaft, Forschung und internationale Zusammenarbeit. Eine Aufnahme der Veranstaltung ist hier abrufbar.

fia

Klima

Europäische Umweltagentur präsentiert Bericht zu Klima- und Nachhaltigkeitszielen

Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat in ihrem am 20. Februar 2025 veröffentlichten Bericht die Fortschritte der EU in Bezug auf ihre Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass die EU nur in einigen Bereichen auf Kurs ist, während in anderen entscheidende Maßnahmen fehlen. Positive Entwicklungen gab es bei der Verringerung der Luftverschmutzung, der Reduktion von Treibhausgasemissionen und der Förderung grüner Investitionen. Dennoch bleibt in zentralen Bereichen wie der Kreislaufwirtschaft, den Treibhausgasemissionen aus Landnutzung und Forstwirtschaft, dem Schutz der Biodiversität und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks des Konsums erheblicher Nachholbedarf.

Der Bericht nimmt das 2022 verabschiedete 8. Umweltaktionsprogramm (EAP) der EU-Kommission unter die Lupe, das die Rahmenbedingungen der europäischen Umweltpolitik bis 2030 festlegt. So zeigt die Agentur auf, dass die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht schnell genug voranschreiten. Besonders betroffen sind Städte, die mit hohen Energieverbräuchen und einem steigenden Druck zur nachhaltigen Stadtentwicklung konfrontiert sind. Um die gesetzten Umweltziele bis 2030 zu erreichen, fordert die EEA eine vollständige Umsetzung des EU-Green Deals sowie zusätzliche Maßnahmen, um bestehende Defizite zu beheben. Der Bericht basiert auf einem Überwachungsrahmen mit 28 Indikatoren, die zentrale Aspekte der Umweltpolitik abdecken, darunter Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Luftverschmutzung und Biodiversität. Die EU-Kommission hatte diese Indikatoren in Abstimmung mit Interessenvertretern, den EU-Mitgliedstaaten und der EEA entwickelt.

Die EEA mahnt an, dass bestehende Rechtsvorschriften entschlossener umgesetzt und weiterentwickelt werden müssen. Ohne zusätzliche Maßnahmen könne die EU ihre langfristigen Umweltziele nicht rechtzeitig erreichen. Der Bericht verdeutlicht die Notwendigkeit, die grüne Transformation der europäischen Wirtschaft zu beschleunigen.

fas

Inklusion

Zielsetzungen für mehr Gleichstellung: EU-Fahrplan zur Stärkung der Frauenrechte

Pünktlich zum Weltfrauentag präsentierte Hadja Lahbib, Kommissarin für Gleichberechtigung und Krisenvorsorge, am 7. März 2025 einen neuen EU-Fahrplan für die Stärkung der Frauenrechte. Der Fahrplan dient als Orientierung für die Maßnahmen der aktualisierten EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, die im nächsten Jahr vorgestellt werden soll.

In dem Fahrplan werden acht Prioritäten aufgelistet, um die Rechte der Frauen in der gesamten EU zu verbessern:

  1. Maßnahmen für ein Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt,
  2. Sicherstellung höchster Gesundheitsstandards für Frauen,
  3. Lohngleichheit,
  4. Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben inklusive besseren Betreuungsmöglichkeiten,
  5. gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten,
  6. Bereitstellung hochwertiger und inklusiver Bildung,
  7. gleichberechtigte politische Vertretung und
  8. mehr institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Frauenrechte.

In ihrer Pressekonferenz betonte Kommissarin Lahbib, dass auch Männer aktiv an all diesen Maßnahmen beteiligt werden müssten. Eine geschlechtergerechte EU bringe Vorteile für alle und mache unsere Gesellschaften besser, gerechter und erfolgreicher.

Im Rahmen des Fahrplans sollen vor allem auch bereits verabschiedete EU-Gesetze umgesetzt werden, etwa die Richtlinie zur Lohntransparenz oder die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Habib wies jedoch auch auf die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der EU im Bereich der Gleichstellungspolitik hin: So sei es beispielsweise in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten über eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigung zu entscheiden oder Abtreibungen zu legalisieren. Deshalb fordert der Fahrplan alle beteiligten Akteure, also insbesondere auch das Europäische Parlament und den Rat, dazu auf, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Verwirklichung der Ziele des Fahrplans erlauben.

Im Rahmen der 69. Kommission der Vereinten Nationen zur Rechtsstellung der Frau, die von 10. bis 21. März 2025 in New York stattfindet, wird Kommissarin Lahbib den Fahrplan auch als langfristige politische Vision der EU für den weiteren Ausbau von Frauenrechten vorstellen.

ber

Migration

Ergänzung zu GEAS: Kommission stellt europäisches System für Rückführungen vor

Es sei das "fehlende Stück des Migrations- und Asylpakts" sagte die Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, bei der Vorstellung einer neuen EU-Verordnung für Rückführungen am 11. März 2025. Mit dieser soll ein europäisches Rückführungssystem für ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten geschaffen werden, mit denselben Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten.

Dadurch soll vermeiden werden, dass Ausreisepflichtige einfach in einen anderen EU-Staat übersiedeln und dort mühsam ein neues Asylverfahren aufgenommen wird. Derzeit reise nur ein Fünftel der Ausreispflichtigen in der EU tatsächlich aus. Ein gemeinsames Vorgehen sei daher notwendig, um "Ordnung in der EU zu schaffen", so Innenkommissar Magnus Brunner.

Kernelement der Verordnung ist die Einführung eines europäischen Rückführungsbescheids der in allen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat und die Betroffenen zum Verlassen der EU insgesamt auffordert. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Datenbank sollen so alle Mitgliedsstaaten überprüfen können, ob für Migrantinnen und Migranten eine Ausreisepflicht in einem anderen Mitgliedsstaat festgestellt wurde. Fluchtversuchen soll mit härteren Regeln begegnet werden. So soll künftig eine Abschiebehaft von bis zu 24 Monaten möglich sein und die Mitgliedsstaaten können sogenannte Rückführungszentren auch in Drittstaaten einrichten, in denen Menschen, gegen die eine Rückführungsbescheid vorliegt, inhaftiert werden können. Dies sei etwas anderes, als das Auffanglager für Asylsuchende, das Italien im vergangenen Jahr in Albanien eingerichtet hatte. Diese Zentren seien nur für "Ausreisepflichtige mit umsetzbarer Rückführungsanordnung" gedacht, sagte Brunner. Für die Einrichtung dieser Zentren wird die Kommission klare Vorgaben machen und die Einhaltung von Menschenrechten sicherstellen. Jeder Mitgliedsstaat kann individuell solche Zentren einrichten, auf Basis eines bilateralen Vertrages mit einem Drittstaat, der der Kommission zur Validierung vorgelegt werden muss. Ausreisepflichtigen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, soll zudem ein langfristiges Wiedereinreiseverbot in die EU ausgesprochen werden.

Umgekehrt sollen die Rechte der Ausreisepflichtigen gestärkt werden: So wird ihnen eine kostenfreie Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt und eine Reintegrationsunterstützung in ihren Herkunftsländern gewährt. Der Schutz von minderjährigen Migrantinnen und Migranten bleibe oberste Priorität.

Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Rückführungen bleibt die Wiederaufnahme durch die Herkunftsländer. Mittelfristig sollten die Rückführungsanordnungen automatisch dazu führen, dass es eine Wiederaufnahme durch das Herkunftsland gebe, so Brunner. Im Juni dieses Jahres soll auch eine überarbeitete Liste mit sicheren Herkunftsländern präsentiert werden.

Bevor die Rückführungsverordnung in Kraft treten kann, müssen sich nun erst das Europäische Parlament und der Rat mit dem Gesetzesvorschlag befassen und auf einen Kompromiss einigen.

ber

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia),  Meike Fassbender (fas) und Yannik Bernardi (ber)