Europa und Internationales
22.04.2022

Europa News 2|2022

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. dem Krieg in der Ukraine und Hilfe für Geflüchtete, der EU-Kohäsionspolitik und Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland sowie neuen Vorschriften für fairen Datenzugang und Datennutzung.

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Internationales
  • Krieg in der Ukraine und Hilfe für Geflüchtete

Institutionelles
  • Konferenz zur Zukunft Europas: Status quo

  • EUGH-Urteil: Rechtsstaatlichkeit

Wirtschaft
  • COVID-19: Zusätzliche Unterstützung für Deutschland durch REACT-EU

  • Richtlinienvorschlag zur Sorgfalt innerhalb globaler Lieferketten

  • EU-Kohäsionspolitik: Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland genehmigt

Umwelt
  • Gesetzespaket zur Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen

Digitales
  • Gesetz über Digitale Märkte: Einigung im Trilog-Verfahren

  •  

     

     

    Kommissionsvorschlag zu neuen Vorschriften für fairen Datenzugang und Datennutzung

     

     

     

Tipps & Hinweise
  • Ukraine-Hilfe: Solidaritätspartnerschaften

  •  

    Ukraine-Hilfe: Cities-for-Cities-Plattform

  • Neues Europäisches Bauhaus - Festival

Anhang
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Internationales

Krieg in der Ukraine und Hilfe für Geflüchtete

Seit Beginn der Krise in der Ukraine 2014 haben die EU und die Mitgliedsstaaten mehr als 1 Mrd. EUR an humanitärer Soforthilfe an die Ukraine geleistet. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden sowohl die Hilfen für die Ukraine als auch die Unterstützung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zur Versorgung ukrainischer Geflüchteter aufgestockt.

Am 8. März 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zum Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE) angenommen.

Die kohäsionspolitischen Mittel, die für den Zeitraum 2014- 2020 vorgesehen waren, sollen auf Soforthilfen umgewidmet werden. Diese Mittel sind in Deutschland allerdings zu einem Großteil bereits erschöpft.

Weitere Mittel stehen aus dem REACT-EU-Programm zur Verfügung. Das Programm leistet Unterstützung bei der Krisenbewältigung der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen sozialen Folgen. Ein erheblicher Teil der 10 Mrd. EUR aus REACT-EU 2022 stehen auch zur Unterstützung von Projekten bereit, die sich zugunsten der aus der Ukraine geflohenen Menschen engagieren. Dies soll im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des Wiederaufbaus nach der Pandemie geschehen und ohne dass die Änderung von Rechtsvorschriften erforderlich ist.

Am 29. März verkündete das deutsche Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dass Projekte zugunsten ukrainischer Geflüchteter mit Mitteln aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 gefördert werden können.

In Deutschland sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden

  • Management des Übergangs von der Erstaufnahme in den Wohnungsmarkt und die weitere Betreuung der Zielgruppe
  • Informationsangebote, Übersetzungsleistungen, Einsatz von Sprachmitteln
  • Beratung, Betreuung, Begleitung und Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote für ältere Menschen (Altenpflege, zielgruppenspezifische Angebote), sowie Maßnahmen zur Familienzusammenführung (z.B. Integrationslosten und Beratung)
  • Stärkung des Ehrenamts

Förderfähig sind auf kommunaler Ebene auch Projekte, die die Organisationsstruktur der Verwaltung stärken. Gewünscht ist eine stärkere Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Organisationen für Migrantinnen und Migranten. Der Förderatlas enthält hierzu weitere Informationen.

Die Genehmigung des nationalen Programms steht noch aus. Das BMI rechnet damit, dass der Förderaufruf im Mai 2022 veröffentlicht werden kann. Es wird dennoch dazu aufgerufen im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu starten und nicht mit geplanten Projekten zu warten.

Bei Fragen ist es sinnvoll das zuständige AMIF-Bewilligungszentrum zu kontaktieren.

(kno/fia)

Institutionelles

Konferenz zur Zukunft Europas: Status quo

 

Europäischen Bürgerinnen und Bürgern aus allen Gesellschaftsschichten und Mitgliedsstaaten der Union soll im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas die Möglichkeit gegeben werden, diese Zukunft selbst mitzugestalten. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich daher verpflichtet, den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen in Europa Gehör zu schenken. Besonders junge Europäerinnen und Europäer sollen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung des Projekts spielen.

Am 8. und 9. April 2022 fand eine Plenartagung zur Konferenz zur Zukunft Europas in Straßburg statt.

Auch im Europäischen Rat war die Konferenz bei der Tagung am 12. April 2022 Thema. Der Vorsitz zog eine erste Bilanz, darüber hinaus wurde das weitere Vorgehen im Anschluss an die Plenartagung in Straßburg erörtert. Bei dieser Tagung wurde eine erste Fassung der Vorschläge vorgestellt.

Bei der anstehenden Plenarversammlung am 29. und 30. April 2022 soll ein Konsens über die konsolidierte Fassung der Vorschläge erzielt werden. Im Anschluss wird die endgültige Abgabe der Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger erfolgen und bis zum Frühjahr 2022 plant die Konferenz, Schlussfolgerungen mit Leitlinien für die Zukunft Europas zu erarbeiten. Diese Ergebnisse sollen am 9. Mai 2022 im Rahmen eines Abschlussberichts an den gemeinsamen Vorsitz übergeben werden.

(kno)

 

EUGH-Urteil: Rechtsstaatlichkeit

 

Am 6. April 2022 fand im Europäischen Parlament in Straßburg eine Debatte über die Verfahren bzgl. einer „eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der gemeinsamen Werte der EU gegen Polen und Ungarn statt. Ebenso wie beim jährlich staatfindenden Rechtsstaatlichkeitsdialog wurde von vielen Seiten ein Voranbringen des Verfahrens gefordert. Auch die Französische Ratspräsidentschaft signalisierte ihre Bereitschaft, eine Abstimmung im Rat anzustreben.

Ungarn soll in dieser Sache am 30. Mai 2022 im Rat angehört werden.

Die Grundwerte der EU, die in Artikel 2 EUV niedergeschrieben sind, umfassen unter anderem auch die Rechtsstaatlichkeit. Artikel 7 EUV sieht die Möglichkeit vor, ein Verfahren zum Schutz gegen einzelne Mitgliedsstaaten einzuleiten, wenn eine Gefahr für die Nichteinhaltung dieser Grundwerte vorliegt.

Dieses Verfahren wurde im Dezember 2017 gegen Polen eingeleitet. Der Schritt wurde vom Europäischen Parlament in einer Entschließung im März 2018 unterstützt. Gegen Ungarn wurde ein entsprechendes Verfahren des Parlaments im September 2018 eingeleitet. Nachdem die Klage Polens und Ungarns aufgrund dieser Verfahren gegen die EU am 16. Februar 2022 vom EuGH abgewiesen wurde, wird die Kommission den Rechtsstaatsmechanismus einsatzbereit machen. Unter anderem können dann Fördergelder für die entsprechenden Länder zurückgehalten werden.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das Urteil. In Polen und Ungarn wurde dies als ein politischer Angriff wahrgenommen. Eine Abstimmung darüber wurde vom Rat bisher nicht vorgenommen.

(kno)

 

Wirtschaft

EU-Kohäsionspolitik: Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland genehmigt

Am 19. April 2022 hat die Kommission ihre Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland genehmigt. In ihr wird die Investitionsstrategie Deutschlands für Kohäsionsmittel im Umfang von mehr als 20 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021–2027 festgelegt. Demnach erhalten die Bundesländer weiterhin kohäsionspolitische Mittel für die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um wichtige Prioritäten der EU wie den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen. Diese Mittel sollen zu einem wettbewerbsfähigen, innovativen und nachhaltigen Wachstum Deutschlands beitragen.

Die Partnerschaftsvereinbarung betrifft drei kohäsionspolitische Fonds – den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) – sowie den Europäischen Meeres‑, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Geregelt wird in der neuen Partnerschaftsvereinbarung auch die Förderfähigkeit für den Fonds für einen gerechten Übergang sowie dessen Umsetzung in jenen Regionen, die am stärksten von Klimawandel betroffen sind. Die Kommission weist darauf hin, dass Deutschland sich in seiner Partnerschaftsvereinbarung ausdrücklich verpflichtet, die Koordinierung der kohäsionspolitischen Fonds mit der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherzustellen. 

Auf die wichtigsten Änderungen bei EFRE und Kohäsionsfonds im Vergleich zum Zeitraum 2014-2020 weist die Kommission unter hier hin.

(kue)

 

 

Richtlinienvorschlag zur Sorgfalt innerhalb globaler Lieferketten

Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag für Unternehmensregeln zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt veröffentlicht.

Um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerischen Handeln zu fördern, sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern. Diese betreffen insbesondere Menschenrechtsver    letzungen durch Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Kinderarbeit, außerdem Umweltschäden wie Umweltverschmutzung und der Verlust an biologischer Vielfalt. Unternehmen werden mit diesem Vorschlag entlang der globalen Lieferketten zur Sorgfalt verpflichtet.

Die neuen Sorgfaltspflichten sollen gelten für

  • EU-Unternehmen der Gruppe 1: alle EU-GmbH mit mind. 500 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mindestens 150 Millionen EUR weltweit
  • EU-Unternehmen der Gruppe 2: andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in besonders ressourcenintensiven Branchen tätig sind, mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen EUR weltweit haben. Für diese Unternehmen sind die Vorschriften erst 2 Jahre später als für die Gruppe 1 verpflichtend.
  • In der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten: Sofern sie die Umsätze aus Gruppe 1 und Gruppe 2 innerhalb der EU erwirtschaften

Der Vorschlag gilt für Unternehmen, Tochtergesellschaften und Wertschöpfungsketten. KMU fallen nicht direkt in dessen Anwendungsbereich. 

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln.

(kue)

COVID-19: Zusätzliche Unterstützung für Deutschland durch REACT-EU

 

Die Kommission hat am 28. März 2022 insgesamt 29,5 Mio. EUR zusätzliche Gelder an Deutschland im Rahmen der Konjunkturförderung für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) genehmigt. Die Gelder sollen für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie und zur Förderung des digitalen und grünen Wandels nach Vorgaben des REACT-EU eingesetzt werden. Die Kommission schlüsselte die Verteilung dieser zusätzlichen Tranche auf: Demnach erhält Hamburg 11,5 Mio. EUR für die Förderung von Forschung und Innovation, die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Cybersicherheit und die Steigerung der Energieeffizient. Das Land Hessen bekommt zusätzliche 18 Mio. EUR, um die Innovationsinfrastruktur an Universitäten, Lehrkrankenhäusern und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Die Mittel werden zudem Start-ups in der Gründungsphase, insbesondere über den Investitionsfonds „Hessen Kapital III“, sowie kleine und mittlere Unternehmen in strukturschwachen Gebieten unterstützen.

REACT-EU ist Teil des Aufbauinstruments NextGenerationEU und soll die bestehenden kohäsionspolitischen Programme durch neue zusätzliche Mittel aufstocken. Damit werden diese Mittel auf die bestehende Mittelausstattung für 2014-2020 und die für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagene Mittelausstattung draufgesattelt. Deutschland erhält rund 2,3 Mrd. EUR aus dem REACT-EU.

(fia)

 

Umwelt

Gesetzespaket zur Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen

 

Um Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, hat die Europäische Kommission am 30. März 2022 ein Paket neuer Vorschläge zum Thema Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Die für die Städte relevanten Vorschläge umfassen:

In der Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie geht es darum, die Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch auszuweiten auf besonders umweltschädliche Produktgruppen, wie Chemikalien, Möbel, Textilien, Stahl, Zement und weitere Produkte. Die Vorschläge der Kommission gelten für nahezu alle physischen Waren, die auf dem EU-Markt kommen. Durch verpflichtende produktübergreifende Vorgaben für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Upcycling oder Wiederverwertbarkeit erhöht sich der Druck auf Hersteller, ihre Produkte vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. Die kommunaler Abfallwirtschaft dürfte es dadurch einfacher haben, Getrennterfassung der Abfallströme zu unternehmen. Zudem soll ein digitaler Produktpass eingeführt werden und die unnötige Zerstörung unverkaufter Waren verboten werden.

Siehe auch: Arbeitsplan für Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024

Die „Textilstrategie“ gibt einen Rahmen vor, den Textilsektor von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft zu verändern. Durch konkrete Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass alle in der EU in den Verkehr gebrachten Textilerzeugnisse bis 2030 länger haltbar sind und nach Ende des Gebrauchs, recycelt werden können. Die Herstellung soll, soweit wie möglich, aus recycelten Fasern und ohne die Verwendung gefährlicher Stoffe erfolgen. Die Umwelt und die sozialen Rechte sollen zu jeder Zeit im Produktionsprozess respektiert werden. Mit diesen Maßnahmen will die Kommission dem Phänomen „Fast Fashion“ und den damit einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt entgegentreten.

Die bisherige Bauprodukteverordnung gilt seit 2011 und regelte,  dass Bauprodukte, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden, gebrauchs- und installationssicher sind. Die jetzt vorgestellte Überarbeitung schreibt neue Anforderungen für Design und die Herstellung von Bauprodukten vor. Es soll ein harmonisierter Rechtsahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten unter Berücksichtigung des Kreislaufprinzips entstehen. Die Materialien sollen insgesamt haltbarer werden.

Dies ist der erste Teil des Kreislaufwirtschaftspakets, welches die Kommission im Rahmen des European Green Deals erstellt hat. Der zweite Teil des Pakets ist aktuell für den Sommer vorgesehen, in dem unter anderem die Verpackungs-Richtlinie sowie die Kommunalabwasser-Richtlinie bearbeitett werden soll.

Die Vorschläge der Kommission werden nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert.

(fia)

 

 

Digitales

Kommissionsvorschlag zu neuen Vorschriften für fairen Datenzugang und Datennutzung

 

Mit dem Datengesetz - vorgeschlagen am 23. Februar 2022 - will die Kommission einen einheitlicher europäischen Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und die Nutzbarkeit dieser Daten schaffen. Ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung leistet die EU hier Pionierarbeit, um „eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft zu gewährleisten und den Datenzugang und die Datennutzung zu fördern.“

Nach Angaben der EU-Kommission werden 80% der gesammelten Industriedaten nie genutzt. Die Kommission sieht daher Handlungsbedarf, um die EU-weite Data-Sharing-Economy grundlegend zu ändern durch eine verbesserte Nutzbarmachung von Industriedaten. In dem Vorschlag für eine Verordnung wird das Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten gestärkt, wenn sie aus vernetzten Geräten oder Sensorik stammen. Genauer betrifft dies alle physischen, vernetzten Produkte oder damit zusammenhängende Dienstleistung (etwa Software zum Betrieb), durch deren Verwendung Nutzerdaten generiert werden. Jeder Nutzer soll Zugang zu den Daten haben, zu deren Erzeugung er einen bestimmten Beitrag geleistet hat. Kommunale Unternehmen könnten so Zugangsrechte zu einer Vielzahl verschiedener Daten, die etwa bei der Nutzung oder dem Betrieb von Anlagen und Geräten erzeugt werden, erhalten.

Unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen sollen Behörden und öffentliche Stellen das Recht auf Zugang und Nutzung von im Besitz von Unternehmen befindlichen Daten erhalten.

Weitere vorgeschlagene Regelungen sollen kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Vertragsklauseln gegenüber dominanen Vertragsparteien schützen. Es werden zudem Regeln für Datenverarbeitungsanbieter festgelegt.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischem Parlament und dem Ministerrat jeweils besprochen bevor die EU-Institutionen das finale Gesetz aushandeln. Sollte eine Einigung erzielt werden, wäre die Verordnung unmittelbar nach in Kraft treten in den EU-Mitgliedstaaten gültig.

(fia)

 

 

 

Gesetz über Digitale Märkte: Einigung im Trilog-Verfahren

 

Am 24. März 2022 einigten sich die Verhandlungsführer von Parlament und Rat auf neue EU-Regeln zur Begrenzung der Marktmacht großer Online-Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon.

Das Gesetz über Digitale Märkte (DMA) zielt vor allem darauf ab, Verpflichtungen für sogenannte „Gatekeeper“ (Torwächter im Internet)  zu schaffen, um den Markt fairer zu gestalten, die Auswahl für die Verbraucher zu vergrößern und die Abhängigkeit von Drittunternehmen von den Plattformen zu lockern. Mit der Verordnung wird ermöglicht, bestimmte Praktiken großer Plattformen, die als „Gatekeeper“ fungieren, auf die schwarze Liste zu setzen und über Marktuntersuchungen nicht konformes Verhalten zu sanktionieren.

Das Gesetz über digitale Märkte ergänzt die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf EU- und nationaler Ebene. Die neuen Vorschriften lassen die Umsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften (Artikel 101 und 102 AEUV) und die nationalen Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf einseitiges Verhalten unberührt.

Sobald der Gesetzestext verabschiedet ist, gilt er unmittelbar in der gesamten EU.

(kue)

 

Tipps & Hinweise

Ukraine-Hilfe: Solidaritätspartnerschaften

Angesichts des Krieges in der Ukraine möchten zahlreiche deutsche Kommunen ihre Unterstützung im Rahmen einer partnerschaftlichen Verbindung leisten. Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet deutschen Kommunen nun die Möglichkeit an, im Rahmen von nicht-formalisierten Solidaritätspartnerschaften zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe in ukrainischen Kommunen zu leisten. So vermittelt die SKEW jenen Kommunen, die noch keine ukrainische Partnerkommune haben, eine passende Kommune in der Ukraine, stellt nach Möglichkeit den Kontakt her und organisiert einen zweisprachigen, gemeinsamen Austausch zur aktuellen Lage vor Ort und den konkreten Bedarfen. Die Servicestelle berät auch zu den Möglichkeiten der Partnerschaftsarbeit und zu weiteren Angeboten.

 

Ukraine-Hilfe: Cities-for-Cities-Plattform

In Solidarität mit der Ukraine, ihren Städten, lokalen und regionalen Behörden und ihren Menschen wurde unter der Schirmherrschaft des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates die Plattform Cities-for-Cities gegründet. Hier sollen Anforderungen und Bedürfnisse der ukrainischen Städte mit der Kapazität, dem Know-how und dem Angebot anderer europäischer Städte in Verbindung gebracht werden. Für Kommunal- und Regionalpolitikerinnen und -politiker als erste Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger kann die Plattform einen unkomplizierten Austausch mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen ermöglichen.

 

Neues Europäisches Bauhaus - Festival

 

Im Rahmen der von Kommissionspräsidentin von der Leyen ins Leben gerufenen Initiative findet vom 9. bis 12. Juni 2022 das erste Festival zum Neuen Europäischen Bauhaus in Brüssel statt. Mit der mehrtägigen Veranstaltung soll der europäischen Grüne Deal in den Mittelpunkt des täglichen Lebens gebracht werden. Die Themen reichen von Wissenschaft bis Kunst, von Design bis Politik, von Architektur bis Technologie. Geplant sind Live-Performances, Ausstellungen, Mitmachaktionen und ein Forum für Diskussionen, Ideenaustausch und zur Vernetzung für alle Interessierten.

(kue)

 

 

 

 

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue), I. Knodt (kno)