Kabinettsbeschluss zur Grundsteuer
22.06.2019

Wichtiges Etappenziel erreicht – kein Flickenteppich zu erwarten

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Funke Mediengruppe

Der Deutsche Städtetag ist erleichtert über das vom Kabinett verabschiedete Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer. Er sieht darin ein "wichtiges Etappenziel".

Richtig aufatmen könnten die Städte aber erst, wenn die Gesetze rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet sind, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Funke Mediengruppe. Die Öffnungsklausel für die Länder hätten sich die Städte nicht gewünscht, aber ein Flickenteppich sei nun auch nicht zu erwarten.

Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte im Einzelnen:

"Die Städte sind erleichtert, dass die Koalition sich endlich auf ein Gesetzespaket über die Reform einer der wichtigsten kommunalen Steuern verständigt hat. Damit ist nach langem Gezerre ein wichtiges Etappenziel erreicht, um die Grundsteuer für die Kommunen über das Jahr 2020 hinaus zu sichern.

Die Einigung ist ein gutes Signal für die Kommunen, auf das wir lange gewartet haben. Denn es geht um mehr als 14 Milliarden Euro jährlich, mit denen die Städte für ihre Bürgerinnen und Bürger Teile ihrer Infrastruktur, wie Schulen, Kitas und öffentlichen Nahverkehr finanzieren. Jetzt kommt es darauf an, dass Bundestag und Bundesrat die Gesetze zügig verabschieden. Richtig aufatmen können wir in den Kommunen erst, wenn die Gesetze vor Jahresende im Bundesgesetzblatt stehen. Andernfalls würde die Grundsteuer ab 2020 entfallen und das können weder Bund noch Länder wollen.

Die Öffnungsklausel für die Länder haben wir uns nicht gewünscht. Sie führt dazu, dass wir keine bundeseinheitliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer bekommen werden. Doch wir rechnen als Städte nun nicht mit einem Flickenteppich im Bundesgebiet. Wir gehen davon aus, dass ganz überwiegend das wertorientierte Modell des Gesetzentwurfs angewandt wird. Denn es führt zu gerechteren Lösungen, wenn neben der Grundstücksfläche auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird.

Es bleibt dabei, dass die Reform, wenn das neue Gesetz wirksam wird, nicht zu höheren Einnahmen führen soll. Zu diesem gemeinsamen Ziel der Aufkommensneutralität stehen die Städte. Der einzelne Steuerbescheid dürfte allerdings mal niedriger oder höher ausfallen. Das lässt sich nicht vermeiden, wenn eine veraltete und verfassungswidrige Berechnungsbasis verfassungskonform gemacht werden muss."