Bilanz: Ein Jahr E-Tretroller-Zulassung
15.06.2020

Mehr Sicherheit durch geringere Geschwindigkeit

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa)

"Vor einem Jahr gab es einen großen Hype um die E-Tretroller. Viele Menschen wollten sie ausprobieren. Aber der Start war auch etwas chaotisch und mit den Anbietern mussten einige Regeln geklärt werden. Heute können wir sagen: Am Erfolg von Mobilitäts-Apps, die auch E-Tretroller einbeziehen, haben die Städte einen entscheidenden Anteil. Wir haben mit den Anbietern verabredet, in welchen Bereichen der Stadt die E-Tretroller gefahren und abgestellt werden können und an welchen Stellen sie nicht geeignet sind. Das ungeordnete Abstellen und Ablegen der Roller irgendwo am Straßenrand, auf Bürgersteigen oder auf öffentlichen Plätzen sorgte anfänglich für viel Frust und Ärger. Das konnte häufig ausgeräumt werden.

Mit Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektro-Rollern und E-Scootern werden in vielen Städten eher kurze Strecken gefahren. E-Roller sind inzwischen ein gewohnter Anblick auf Straßen und Plätzen. Viele nutzen sie als Ergänzung zum Angebot des ÖPNV. Sie verbreitern den Verkehrsmix in den Städten. Wir brauchen eine Verkehrswende hin zu weniger Emissionen, weniger Lärm und mehr Platz für das gesellschaftliche Zusammenleben im öffentlichen Raum. Da stehen die E-Tretroller natürlich nicht im Mittelpunkt, aber ein bisschen können sie auch beitragen.

Was wir jetzt vom Bund brauchen, ist eine gesetzliche Vorschrift, um die Geschwindigkeit der Leihroller zu drosseln. Für besonders stark besuchte Orte in den Städten, wie vor historischen Sehenswürdigkeiten und auf Plätzen mit vielen Menschen muss die Leistung der Roller auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt werden. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder müssen sich dort auch künftig angstfrei und geschützt bewegen können. Solange es keine Drosselung gibt, haben die E-Tretroller übrigens in Fußgängerzonen nichts verloren.

Außerdem brauchen die Städte ein Verkehrszeichen 'Elektrokleinstfahrzeuge verboten', damit in sensiblen Bereichen eine Benutzung auch plakativ ausgeschlossen werden kann. Heute kann auf E-Roller etwa im Umfeld des Münchener Oktoberfests nur freiwillig verzichtet werden. In Zukunft müssen städtische Verkehrsbehörden das verbindlich vorschreiben können.

Für Ende des Jahres ist eine erneute Novelle der Straßenverkehrsordnung angekündigt. Diese Chance sollte genutzt werden, damit es möglich wird, die Geschwindigkeit zu drosseln und auch ein Verbotsverkehrszeichen einzuführen."