Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen
05.11.2019

Grundsatz des "Förderns und Forderns" bestätigt

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu "Sanktionen im SGB II"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Sanktionen im SGB II sagte Städtetagshauptgeschäftsführer Helmut Dedy:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus Sicht der Städte abgewogen und bestätigt: Der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' in der Grundsicherung für Arbeitslose ist verfassungsgemäß und kann beibehalten werden. Sanktionen sind dabei als Ultima Ratio weiter zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Urteil unterstützt aber auch den Wunsch der Städte, Sanktionen gegen Leistungsberechtigte nur dann aussprechen zu müssen, wenn kein anderes Mittel geeignet ist, die geforderte Mitwirkung herbeizuführen. In der alltäglichen Arbeit spielen Sanktionen eine eher begrenzte Rolle. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern steht ein vertrauensvoller Umgang. Arbeitsschritte werden zusammen vereinbart und gemeinsam bewältigt.

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf sicherzustellen, dass Sanktionen bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres nicht die Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs übersteigen. Außergewöhnliche Härten, wie Verluste von Unterkunft oder Krankenversicherungsschutz müssen vermieden werden. Bis zu einer Neuregelung müssen die Jobcenter die Besonderheiten des Einzelfalles im Sinne einer Härtefallregelung genauer prüfen. Nicht bestandskräftige Bescheide mit Sanktionen, die 30 Prozent des Regelbedarfs übersteigen, müssen aufgehoben werden.

Für die nun notwendige Neuregelung des Sozialgesetzbuchs II fordern die Städte den Gesetzgeber auf, die besonders harten Sanktionsregeln für Menschen unter 25 Jahren abzuschaffen. Sanktionen müssen für alle Altersgruppen gleich sein. Entsprechend angepasste Sanktionsregeln würden gleichzeitig den Leistungsberechtigten und den Jobcentern helfen. Wir möchten uns um junge Menschen kümmern, vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten und ihnen über schwierige Lebenssituationen hinweghelfen. Sanktionen erhöhen aber für Menschen dieser Altersgruppe die Gefahr, nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die besonders harten Sanktionsregeln für junge Menschen laufen also dem eigentlichen Ziel der Grundsicherung zuwider, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen."