Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausbauen
Die Städte drängen auf eine Ausbildungsoffensive für mehr Fachpersonal, damit ein starker Ausbau der Ganztagsbetreuung von Schulkindern gelingt. Der Deutsche Städtetag schlägt außerdem vor, den von Bund und Ländern geplanten Rechtsanspruch gestaffelt umzusetzen.
Der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg, Prof. Dr. Eckart Würzner, sagte nach einer Sitzung des Präsidiums in Mannheim: "Eltern und Kinder benötigen Betreuungsplätze mit qualifiziertem Personal und nicht nur ein politisches Versprechen durch einen Rechtsanspruch. Schon jetzt suchen die Städte händeringend nach Erzieherinnen und Erziehern und Sozialpädagogen. Für den größten Teil der Grundschüler bis 2025 Betreuung in hoher Qualität anzubieten, ist faktisch unmöglich. Wir brauchen einen realistischen Zeitplan, ausreichend Geld und eine Ausbildungsoffensive für das pädagogische Personal. Sonst gelingt der Rechtsanspruch nicht. Dafür ist ein gewaltiger Kraftakt aller Beteiligten nötig."
Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und halten den Rechtsanspruch für sinnvoll. Bund und Länder verhandeln aber derzeit ohne die Kommunen über die Finanzierung: "Die Städte müssen endlich mit an den Tisch, so wie es von den Koalitionspartnern versprochen wurde. Schließlich sollen die Städte den Rechtsanspruch vor Ort sicherstellen."
Die Städte plädieren dafür, einen Rechtsanspruch gestaffelt nach Altersgruppen einzuführen. Würzner: "Wir schlagen vor, den Betreuungsanspruch frühestens 2025 für Schulkinder in der ersten Klasse einzuführen und dann mit den weiteren Schuljahren auszubauen. Auch über Betreuungszeiten müssen wir sprechen. Ein Angebot an allen Wochentagen bis in den späten Nachmittag hinein wird nicht überall gleich zu Beginn möglich sein." Viele Horte und Schulen müssten umgebaut, ausgebaut oder sogar neu gebaut werden.
Eine Million zusätzliche Plätze für Rechtsanspruch nötig
Zur Finanzierung meinte Würzner:
"Bund und Länder sind in der Finanzierungspflicht für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müssen die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten übernehmen."
Für einen Rechtsanspruch werden rund eine Million zusätzliche Plätze gebraucht. Nötig sind dafür Investitionen von 7,5 Milliarden Euro sowie die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten von mindestens 4,4 Milliarden Euro. Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel von 2 Milliarden Euro sowie die mit dem Konjunkturpaket zusätzlich für Kinderbetreuung in Aussicht gestellten 1,5 Milliarden Euro sichern davon nur einen Bruchteil.
"Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch geben", sagte Würzner. Richtig wäre es, den Rechtsanspruch in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. Denn Schule und Betreuung müssen Hand in Hand gehen. Dass die Bundesregierung den Rechtsanspruch im Jugendhilferecht und damit bei den Kommunen ansiedeln will, halten die Städte nicht für sinnvoll.