Bewohnerparken: "Beste Gelegenheit, rechtlichen Lücken zu schließen"
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Gebühren für das Bewohnerparken in Freiburg sieht der Deutsche Städtetag die Haltung der Städte bestätigt. Es brauche aber auch mehr Rechtssicherheit für die Kommunen, etwa bei der Frage nach einer sozialen Staffelung der Gebühren für das Bewohnerparken.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte Tagesspiegel Background:
"Eine gute Nachricht ist das Urteil unterm Strich, weil das Gericht die Höhe der Gebühren nicht beanstandet hat. Städte sind damit frei, vor Ort zu entscheiden, ob sie die Gebühren für das Bewohnerparken deutlich anheben wollen. Sie dürfen nach der Entscheidung des BVerwG auf mehr als 300 Euro im Jahr gehen. Das ist wichtig, denn der öffentliche Raum in unseren Städten ist viel zu wertvoll, um nur als Parkplatz zu dienen.
Viele Jahre konnten Anwohnerinnen und Anwohner ihr Fahrzeug für rund 30 Euro im Jahr abstellen. Das steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Wert der knappen öffentlichen Flächen. Und es steht in keinem Verhältnis zum Wert, den der öffentliche Raum für die Entwicklung der Städte hat.
Wenn wir etwa beim Hitzeschutz über mehr Grünflächen in der Stadt sprechen, werden wir auch über weniger Parkraum sprechen müssen. Wer im knappen, öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen. Das kostenfreie Parken wird vielerorts der Vergangenheit angehören.
Das Urteil hat aber auch gezeigt, dass die Städte mehr Rechtssicherheit brauchen. Nicht alle neuen Möglichkeiten, die die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Städten 2020 bei den Parkgebühren eigentlich einräumen sollte, dürften jetzt nach dem Richterspruch noch problemlos möglich sein.
Unsicherheit gibt es für die Kommunen vor allem bei der Frage, ob sie die neuen Parkgebühren per Satzung festlegen und ob sie eine soziale Staffelung der Gebühren vorsehen können. Diese Unsicherheit lässt sich aber schnell ausräumen, wenn der Bund jetzt nacharbeitet.
Ein Entwurf für Reform des Straßenverkehrsgesetzes liegt ohnehin auf dem Tisch. Das ist die beste Gelegenheit, die rechtlichen Lücken schnell zu schließen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgezeigt hat."