Verpackungssteuer verfassungsgemäß
22.01.2025

"Wichtige Entscheidung für die Städte"

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen Einführung einer Verpackungssteuer
  • Porträtbild von Helmut Dedy

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Bundesverfassungsgerichtsurteil im Beschwerdefall gegen die Tübinger Verpackungssteuer. Das Gericht wies die Beschwerde ab und billigte die Verpackungssteuer:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Das ist eine wichtige Entscheidung für die Städte."

Dedy sagte weiter: 

"In Deutschland werden jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht. Einwegverpackungen für Gerichte und Getränke zum Mitnehmen sorgen in den Städten für viel Müll und zusätzliche Entsorgungskosten. Dagegen hat die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer eingeführt, die das Bundesverfassungsgerichtet heute bestätigt hat.

Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein wirksames Instrument gegen Littering in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen.

Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfene Einwegverpackungen wird mehr und mehr. Mit den Einnahmen aus der Verpackungssteuer können diese hohen Reinigungskosten ein Stück weit abgefedert werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Städte mehr Planungssicherheit. Wir rechnen damit, dass jetzt mehr Städte eine Verpackungssteuer lokal einführen werden.

Gleichzeitig würden wir eine bundesweite Regelung begrüßen, eine solche Steuer einführen zu können. Darum werden wir bei einer neuen Bundesregierung werben."