BMDV-Referentenentwurf E-Scooter
02.08.2024

Regelungen greifen in Planungshoheit der Kommunen ein

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber dem Tagesspiegel
  • Porträtbild von Helmut Dedy

Zum neuen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) mit neuen Regeln für E-Scooter sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy

"Der Deutsche Städtetag sieht den Entwurf ausgesprochen kritisch. Beispielsweise ist die pauschale und undifferenzierte Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern falsch und für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr ausgesprochen kontraproduktiv."

Dedy sagte weiter:

"Die Überarbeitung der Regelungen greift deutlich in die Planungshoheit der Kommunen ein. Deshalb ist es für uns unverständlich, dass es bisher keine Abstimmung mit den Städten gegeben hat, die die praktische Expertise haben. Der Deutsche Städtetag setzt sich seit langem für mehr Spielraum bei Verkehrsmaßnahmen vor Ort ein.

Der E-Scooter-Referentenentwurf enthält Regelungen, durch die die Verkehrssicherheit in den Städten für alle Teilnehmenden am Verkehr regelrecht gefährdet wird.

Dazu gehört beispielsweise, dass E-Scooter unreguliert durch Fußgängerzonen fahren und entgegen der Fahrtrichtung Einbahnstraßen nutzen können sollen. Die Möglichkeit, E-Scooter grundsätzlich stadtweit abstellen zu können wie Fahrräder, ist kontraproduktiv. Es gibt gute Gründe, warum einige Städte mit den Betreibern Regeln getroffen haben, wonach E-Scooter nur in klar definierten Bereichen geparkt werden dürfen.

Das alles über den Haufen zu werfen, wäre fatal. Es widerspricht allen Erfahrungen, die die Städte in den letzten fünf Jahren mit E-Scootern gemacht und sie mit dem ÖPNV verknüpft haben. Wenn wir in den Städten darauf keinen Zugriff mehr haben, können wir die freiwilligen Vereinbarungen mit den E-Scooter-Betreibern wie auch genehmigte Sondernutzungen in den Wind schreiben.

Wir sehen die E-Scooter im privaten Gebrauch und in einem geregelten Vermietungsbetrieb durchaus als eine mögliche nachhaltige Ergänzung der Verkehrsformen. Allerdings geht das nicht regelfrei. Das gilt für die Nutzerinnen und Nutzer genauso wie für die Betreiber."

Zum Tagesspiegel-Bericht mit den Äußerungen von Helmut Dedy