"Bezahlkarte muss bundesweit einheitlich gelten"
"Die Städte sind offen für die Einführung einer Bezahlkarte als Bargeldersatz für Asylbewerberleistungsbeziehende, wenn sie einfach handhabbar ist und der Verwaltungsaufwand deutlich sinkt."
Dedy erklärte weiter:
"Außerdem muss eine Bezahlkarte bundesweit einheitlich gelten und weiter Teilhabe ermöglichen. Wir erwarten, dass Bund und Länder die entstehenden Kosten für die Karte tragen."
Hintergrund
Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 geeinigt, dass die Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt werden sollen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, an der auch die kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag, beteiligt waren, erarbeitete in der Folge Vorschläge zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards. Die Bundesländer sollen die Karte unter Beachtung der vereinbarten Mindeststandards einführen.
Inzwischen läuft gerade eine Ausschreibung für ein bundesweites Bezahlkartenmodell an, an dem sich 14 von 16 Bundesländern beteiligen.