Neues Staatsbürgerschaftsrecht
26.06.2024

"Einbürgerungswillige müssen erst einmal viel Geduld mitbringen"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"In den vergangenen Jahren ist das Ausländerrecht immer komplexer geworden: Anfang 2023 kam das Chancenaufenthaltsrecht, Ende 2023 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, jetzt das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Das sind neue Regelungen im Jahrestakt, meist ohne ausreichenden Vorlauf, die auf ohnehin schon stark belastete kommunale Einbürgerungs- und Ausländerbehörden treffen.

Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht wird es auf jeden Fall deutlich mehr Anträge auf Einbürgerung geben als bisher.

Hinzu kommt, dass viele Menschen, die bei den großen Fluchtbewegungen in den Jahren 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, jetzt acht Jahre in Deutschland leben. Das ist die Grundvoraussetzung für die Einbürgerung. Viele dieser Menschen stellen deshalb aktuell Anträge.

In der Öffentlichkeit wird die Reform des Staatsbürgerschaftsrecht oft so wahrgenommen, dass sie Einbürgerungen nicht nur einfacher, sondern auch schneller macht. Das wird aber nicht der Fall sein.

Die hohe Zahl von Neuanträgen, die auf ohnehin schon stark belastete Ämter trifft, wird die Verfahren zunächst verlangsamen, statt sie zu beschleunigen. Der Bund sollte da für ein realistisches Erwartungsmanagement sorgen. Einbürgerungswillige müssen erst einmal viel Geduld mitbringen.

Die Städte tun ihr Bestes, viele stocken das Personal in den Ausländerbehörden deutlich auf, um die Aufträge abzuarbeiten.

Aber die personellen Engpässe, die durch neue Aufgaben und damit immer mehr Vorgänge in den Ämtern entstanden sind, lassen sich nicht von heute auf morgen beseitigen.

Wir können nicht beliebig Personal aus anderen Ämtern in die Ausländerbehörden versetzen. Und wir können nicht beliebig neues Personal einstellen, denn Personal muss immer qualifiziert sein, das braucht Vorlaufzeit."

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