Einbürgerungsbehörden nach neuem Staatsbürgerschaftsrecht
05.08.2024

"Personelle Engpässe lassen sich nicht einfach beseitigen"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht steigt die Zahl der Anträge auf Einbürgerung deutlich, denn die Einbürgerung ist jetzt grundsätzlich schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich."

Dedy weiter: "Menschen, die bei den großen Fluchtbewegungen in den Jahren 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, stellen jetzt Anträge. Hinzu kommt, dass die bisherige Staatsbürgerschaft nicht mehr in jedem Fall abgegeben werden muss. Auch das motiviert mehr Menschen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

In der Öffentlichkeit wird die Reform des Staatsbürgerschaftsrecht oft so wahrgenommen, dass sie Einbürgerungen nicht nur einfacher, sondern auch schneller macht. Das ist, zumindest in den nächsten Monaten, nicht der Fall.

Die hohe Zahl von Neuanträgen, die auf ohnehin schon stark belastete Ämter trifft, verlangsamt die Verfahren zunächst, statt sie zu beschleunigen. Einbürgerungswillige müssen erst einmal viel Geduld mitbringen.

Viele Städte geben sich große Mühe und heißen die Neubürger in Einbürgerungsfeiern willkommen. Auch beim Personal tun sie, was möglich ist. Viele stocken das Personal in den Einbürgerungsbehörden deutlich auf, um die Aufträge abzuarbeiten.

Aber die personellen Engpässe, die durch neue Aufgaben und damit immer mehr Vorgänge in den Ämtern entstanden sind, lassen sich nicht einfach beseitigen.

Wir können nicht viel Personal aus anderen Ämtern in die Einbürgerungsbehörden versetzen oder neu einstellen, denn Personal muss immer qualifiziert sein, das braucht Vorlaufzeit.

Zu den neuen Aufgaben gehört auch, dass Einbürgerungswillige ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen müssen. Dazu klären die Städte auf, beraten und stellen Informationsmaterial zur Verfügung. Zudem gibt es Abfragen bei den Sicherheitsbehörden, bevor eingebürgert wird. In besonders auffälligen Einzelfällen können weitere Quellen hinzugezogen werden. Auf Social Media-Kanälen zu recherchieren ist für Behörden allerdings datenschutzrechtlich schwierig, zumal eine eindeutige Identifizierung dort kaum möglich ist."

Zum Artikel der Deutschen Presse-Agentur mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.zeit.de