Leistungen für Asylbewerber
18.01.2024

Bund und Länder müssen Kosten für Bezahlkarte tragen

Statement Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Die Städte unterstützen die Einführung einer bundesweit gültigen Geldkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wenn sie einfach handhabbar ist und kein bürokratischer Mehraufwand für die Kommunen entsteht. Außerdem erwarten die Städte, dass Bund und Länder die entstehenden Kosten für die Karte tragen."

Dedy weiter: "Nach der Einführung sollten die Kommunen aber selbst entscheiden dürfen, ob sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter auf bestehende Girokonten der Asylbewerber überweisen. Das würde unnötigen Aufwand bei der Umstellung vermeiden. Wenn die Städte verpflichtet werden, etablierte Zahlungswege bei bereits hier lebenden Asylbewerbern umzustellen, würde das den Personalaufwand in den Verwaltungen unnötig erhöhen."

Hintergrund

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 geeinigt, dass die Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt werden sollen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, an der auch die kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag, beteiligt waren, erarbeitete in der Folge Vorschläge zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards. Die Bundesländer sollen die Karte unter Beachtung der vereinbarten Mindeststandards einführen.

Zum Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.noz.de