Bund muss Finanzierung anpassen, wenn Honorarverträge nicht mehr möglich sind
"Integrationskurse für Geflüchtete sind ein wichtiger Schritt, damit Menschen möglichst schnell unsere Sprache und Kultur kennenlernen. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, dass Integration gelingt. Das ist auch entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten.
Schon heute gibt es aber zu wenig Kurse. Die Wartezeiten sind lang, oft vergehen Monate, bis Geflüchtete einen Kurs besuchen können. Die Mittel, die der Bund für Integrations- und Sprachkurse zur Verfügung stellt, reichen nicht aus für die Festanstellung von Integrationslehrkräften.
Das so genannte Herrenberg-Urteil führt deshalb zu großer Verunsicherung bei den Trägern der Integrationskurse. Wenn es zu Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung kommen sollte, wäre das für viele Träger eine erhebliche finanzielle Belastung. Der Bund muss seine Finanzierung anpassen, wenn Honorarverträge in diesem Bereich nicht mehr möglich sein sollten. Wenn das Herrenberg-Urteil dazu führen würde, dass Träger Integrationskurse ausdünnen oder aufgeben, wäre das angesichts der Herausforderungen, vor denen wir bei der Integration stehen, eine äußerst schlechte Nachricht."