Bundesländer hätten Mehrbelastung von Wohnimmobilien verhindern können
"Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren. Sie ist entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert.
Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke. Das trifft letztlich auch viele Mieterinnen und Mieter. Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpassen.
Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan, in diesen Bundesländern ist das Problem gelöst. In den anderen Bundesländern dürfte es jetzt für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu spät sein.“
Hintergrund
Die vom Bundesverfassungsgericht 2018 geforderte und von der Bundespolitik 2019 beschlossene Grundsteuerreform, die ab 2025 erstmals zum Tragen kommt, belastet Wohngrundstücke deutlich stärker als Geschäftsgrundstücke. Davor haben die Städte seit rund zwei Jahren gewarnt. Um diese stärkere Belastung von Wohngrundstücke zu vermeiden, hätten die Bundesländer jeweils landesweit die Steuermesszahlen anpassen können. Dieses Modell haben die Länder Sachsen, Saarland und Berlin erfolgreich umgesetzt.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht einen Sonderweg, der aber aus Sicht der Städte in NRW hochriskant ist. In NRW gibt das Land den Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke zu differenzieren. Das ist aber nicht rechtssicher, wie ein Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW gezeigt hat. Damit drohen den Städten in NRW bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Modell der Landesregierung folgen.
Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein. Das heißt: Die Städte haben durch die Reform unterm Strich keine Mehreinnahmen. Allerdings kann sich die Grundsteuer für manche Steuerpflichtige erhöhen, für andere verringern.