Cannabisgesetz: Kontrolle der Anbauvereinigungen
27.06.2024

"Da sind die Länder in der Pflicht"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Wenige Tage vor dem Start ist immer noch nicht in allen Bundesländern abschließend geklärt, wer für die Genehmigung und für die Kontrollen der Anbauvereinigungen zuständig ist. Für uns ist klar:

Genehmigung und Kontrolle der Anbauvereinigungen dürfen nicht auch noch als zusätzliche Aufgabe bei den Städten landen. Da sind die Länder in der Pflicht. In Bundesländern, in denen die Zuständigkeit geklärt ist, haben in der Regel Landesbehörden die Aufgaben rund um die Anbauvereinigungen übernommen.

Das ist gut, denn die Städte haben mit den Konsumkontrollen in der Öffentlichkeit schon genug zu tun. Eine weitere Belastung durch das Cannabisgesetz für die Städte darf es nicht geben.

Zum 1. Juli sind dann alle neuen Regeln rund um Cannabiskonsum und Cannabisanbau in Kraft. Trotzdem hat sich bei mehr Aufklärung und Suchtprävention noch nicht viel getan.

Das Cannabisgesetz ging mit den politischen Versprechen einher, die Suchtprävention zu stärken. Bei den Städten ist aber bisher keine zusätzliche Unterstützung angekommen. Das muss sich ändern. Bund und Länder müssen in Zukunft die kommunale Drogen- und Suchthilfe der Städte stärker mitfinanzieren.

Dazu gehören Präventionsangebote, aber auch Aufklärungsangebote für Konsumentinnen und Konsumenten. Gerade mit Blick auf den Jugendschutz muss die Präventionsarbeit weiter verstärkt werden –nicht nur für Cannabis, sondern auch für andere Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol."