"Es drohen bei Stadtentwicklungsprojekten Verzögerungen"
"Der Bund muss schnellstmöglich für eine kommunalfreundlichere Auslegung des im Dezember 2023 geänderten Allgemeinen Eisenbahngesetzes sorgen und er muss die Verschärfung der Freistellungsvorausetzungen zurücknehmen. Die Verschärfung führt aktuell dazu, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Entscheidungsbehörde viele ungenutzte Bahnflächen doch nicht mehr für städtische Planungen freigeben will, weil es keine Flexibilität und keinen Abwägungsspielraum sieht.
Damit drohen aber bei vielen wichtigen und großen Stadtentwicklungsprojekten lange Verzögerungen und schlimmstenfalls sogar Stillstand und Aus.
Schon heute liegen beim Eisenbahnbundesamt viele städtische Anträge auf eine Freistellung brachliegender Bahngrundstücke. Darunter sind gleich mehrere Projekte für den Neubau ganzer Stadtviertel mit tausenden neuen Wohnungen, aber auch für den Bau von Unigebäuden, Seniorenwohnheimen, Fernbusterminals und Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen. Viele dieser Projekte sind schon lange und intensiv mit der DB AG und anderen Beteiligten abgestimmt worden.
Sie dürfen nicht scheitern, denn sie sind von großem öffentlichem Interesse und wichtig für die Menschen vor Ort und für die Stadtentwicklung.
Das sollten alle beteiligten Ebenen und Institutionen vom Bund bis in die Kommunen hinein im Blick behalten und wo immer es möglich ist, Baurecht auf nicht mehr betriebsnotwendigen ehemaligen Bahnliegenschaften ermöglichen."
Zum vollständigen Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy auf www.staatsanzeiger.de