Allgemeines Eisenbahngesetz
23.12.2024

"Echter Hemmschuh für Stadtentwicklung"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, nach Scheitern der Freistellungen für frühere Bahn-Grundstücke, gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
  • Porträtbild von Helmut Dedy

"Leider ist es nicht gelungen, die Freistellungsregelung im Eisenbahngesetz wieder zu reparieren. Damit bleibt diese Aufgabe auf der To-Do-Liste einer neuen Bundesregierung, sie muss endlich wieder Planungssicherheit im Eisenbahngesetz schaffen.

Denn mit dem vor einem Jahr geänderten Eisenbahngesetz ist es fast unmöglich geworden, nicht mehr genutzte Bahnflächen freizustellen, damit sie für Bauprojekte genutzt werden können. Den Bahnflächen wurde, unabhängig davon, ob sie überhaupt noch genutzt werden könnten, ein 'überragendes öffentliches Interesse' zugemessen. Die Novelle von 2023 ist damit ein echter Hemmschuh für die Stadtentwicklung. Denn städtebauliche Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe oder soziale Einrichtungen sind nach jetzigem Stand leider nicht von 'überragendem öffentlichen Interesse'. Das Eisenbahnbundesamt kann seitdem nicht mehr benötigte Bahnflächen nicht mehr freigeben.

Das ist besonders dort ein echtes Problem, wo bereits jahrelang geplant worden ist oder schon längst Verträge unterschrieben sind, damit etwa neue Wohnungen auf ehemaligen Bahnflächen entstehen.

Wir brauchen eine erneute Gesetzesänderung, die dem Eisenbahnbundesamt wieder mehr Flexibilität einräumt. Denn die ungenutzten Bahnflächen, die oft mitten in den Städten liegen, haben enorm viel Potenzial. Da kann Wohnraum entstehen oder Seniorenwohnheime, Unigebäude, aber auch Infrastruktur wie Fernbusterminals oder Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Solche Projekte dürfen nicht scheitern."