"Gebt uns die Mittel, unbürokratisch und flexibel"
"Klimaschutz ist und bleibt ein bestimmendes Thema in den Rathäusern. Die ambitionierten Ziele der Städte zur CO2-Reduzierung gehen häufig über die Ziele des Bundes hinaus. Wie hoch genau die notwendigen Investitionen infolge des Gebäudeenergiegesetzes bei den Kommunen oder den kommunalen Wohnungsbauunternehmen sein werden, lässt sich nicht beziffern.
Die Städte unterstützen ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, bis 2045 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Klar ist aber auch: Gebäudeenergiegesetz, die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung, Klimaanpas-sungsmaßnahmen in den Städten – das alles gibt es nicht zum Nulltarif.
Für Großstädte kommen für die nächsten zehn Jahre Beträge in Milliardenhöhe zusammen, wenn sie Klimaneutralität erreichen wollen – nicht nur durch das Gebäudeenergiegesetz. Das wird selbst für finanziell solide aufgestellte deutsche Städte allein nicht zu schaffen sein."
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages betonte:
"Bund und Länder müssen dafür sorgen, dass die Städte wieder mehr investieren können. Kleinteilige Förderprogramme, die oft mit Ende einer Legislatur auslaufen, helfen nur bedingt. Wir müssen über einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen reden. Unser Appell an Bund und Länder: Gebt uns die Mittel, unbürokratisch und flexibel, am besten über die Umsatzsteuer."
Dedy sagte mit Blick auf das durch eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgeschobene Gebäudeenergiegesetz (GEG):
"Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts verzögert sich die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes auf September. Für uns sind nach der parlamentarischen Sommerpause für die weiteren Beratungen zwei Punkte besonders wichtig. Wir setzen darauf, dass die Städte für den Ausbau der Fernwärmenetze die nötige Investitionssicherheit bekommen und bei den Fristen und Vorgaben kein zu enges Korsett geschnürt wird. Diese Zusagen vom Fernwärmegipfel müssen in der zweiten Jahreshälfte im Wärmeplanungsgesetz aufgegriffen werden. Außerdem sollten im Gebäudeenergiegesetz die Fristen für die kommunale Wärmeplanung angepasst werden. Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmeplanung Mitte 2026 abgeschlossen haben müssen, kleinere Städte bis Mitte 2028. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt jetzt dafür, dass sich der Gesetzgebungsprozess nach hinten ver-schiebt und Nachbesserungen möglich sind. Wichtig für uns ist, dass die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026, beziehungsweise 2028 verlängert werden."