Wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut – Zeitplan zu knapp
"Es ist gut, dass die Kindergrundsicherung jetzt auf die Bahn kommt. Unterm Strich könnten mehr Familien mit niedrigen Einkommen profitieren. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.
Hinter dem Zeitplan zur Umsetzung steht ein großes Fragezeichen. Die kommunalen Jobcenter und die kommunalen Ämter müssen ihre IT-Systeme auf das neue Verfahren anpassen. Das lässt sich nicht bis zum geplanten Start am 1. Januar 2025 schaffen. Denn erst wenn sich der Bundesrat mit dem Gesetz abschließend befasst hat, kann die Umstellung angegangen werden.
Wichtig ist: In jedem Fall muss klar sein, dass Kinder, die durch die Kindergrundsicherung nicht mehr bedürftig sind, aber in einer Familie mit SGB II-Bezug wohnen, trotzdem vom Jobcenter betreut werden können. Dabei geht es etwa um Förderung der Ausbildung oder die Jobvermittlung. Hier muss sich die Bundesregierung bewegen. Es kann nicht sein, dass Heranwachsende unter 25 Jahren zu den Arbeitsagenturen wechseln müssen, nur weil die Kindergrundsicherung dort verortet wird. Das ist fernab des familiären Umfelds und nicht praxistauglich.
Gerade der Wechsel von den bisherigen Unterstützungssystemen auf die neuen Formate muss gut vorbereitet sein. Das betrifft vor allem die Familien und Kinder, die aktuell Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Dieser Übergang ist schwierig, dafür braucht es Zeit. Es gibt noch viel Klärungsbedarf und organisatorische Fragen. Das Ziel muss bleiben, dass wir am Ende weniger Bürokratie und einfachere Abläufe haben als vorher. Das muss gut vorbereitet sein.
Bei den Berechnungen des Bundes zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs werden wir weiter genau hinschauen. Durch die Reform dürfen keine Mehrkosten bei den Kommunen hängenbleiben.“