Geplantes Institut muss Belange der Städte beachten
"Das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin kann durchaus wichtige Funktionen im öffentlichen Gesundheitswesen übernehmen. Es sollte beispielsweise Gesundheitsdaten verwalten, Akteure im öffentlichen Gesundheitssektor vernetzen sowie die Bevölkerung über Gesundheitsprävention informieren. Dabei muss klar geregelt sein, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im neuen Institut aufgehen soll. Und auch das Zusammenspiel mit anderen Einrichtungen wie dem RKI ist eindeutig und widerspruchsfrei festzulegen. Die jetzt vorgestellten Pläne werden wir uns im Detail ansehen."
Göppert führte aus:
"Das neue Institut muss auf jeden Fall aufnehmen und beachten, was in den Städten und Gemeinden benötigt wird und wie die Kommunen unterstützt werden können. Bisher waren wir an den Planungen nur am Rande beteiligt. Das muss sich ändern, wenn es jetzt an die weitere Umsetzung geht."