Grundsteuererklärungen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober beim Finanzamt abgeben
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:
"Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme für Städte und Gemeinden. Wer ein Grundstück besitzt, profitiert von der Infrastruktur in seiner Stadt. Er trägt gleichzeitig mit der Grundsteuer dazu bei, die Lebensqualität in seiner Stadt zu finanzieren: Schulen und Kitas, Parks und Bibliotheken, Busse, Bahnen, Straßen und Radwege.
Die bisherige Grundsteuer aber ist ungerecht. Sie wird auf der Basis von Werten der Jahre 1935 oder 1964 berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Grundsteuer deshalb verworfen. Die notwendige Reform der Grundsteuer wird jetzt umgesetzt. Dazu gibt es in den kommenden Monaten eine Art Inventur. Alle Grundstücke werden neu bewertet. So wird die neue Grundsteuer gerechter. Die Finanzämter brauchen nun die Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober müssen Grundsteuererklärungen beim Finanzamt abgegeben werden. Wir werben als Städtetag dafür, dass die Grundstückseigentümer in den nächsten Wochen bei dieser Inventur mitmachen. Dann können die Städte die Grundsteuer weiter in die gute Lebensqualität vor unserer Haustür stecken.
Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen immerhin rund 13,5 Milliarden Euro. Damit ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. In Zukunft werden einige Grundstücksbesitzer mehr und andere weniger zahlen als bisher. Aber: Insgesamt wird es gerechter – das ist den Städten wichtig. Und die Städte wollen insgesamt durch die Reform das Aufkommen durch die Grundsteuer nicht erhöhen. Bis die Reform in der Praxis greift, gibt es noch einiges zu tun. 2025 gilt dann die neue Steuer."
Zum Hintergrund
Erklärvideo zur #Grundsteuerreform
Das Video wurde von den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und Städte- und Gemeindebund produziert.
In elf Bundesländern sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, den Finanzämtern Angaben zu ihren Grundstücken zu machen. Die fünf weiteren Bundesländer haben eigene Gesetze für die Grundsteuer verabschiedet und weichen vom Bundesmodell der Grundsteuerreform ab.