Städtetag begrüßt BGH-Urteil zu dortmund.de
14.07.2022

"Städte müssen zeitgemäß digital kommunizieren. Alles andere wäre aus der Zeit gefallen"

Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages
  • Porträtbild von Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages

"Städte müssen heute zeitgemäß digital kommunizieren. Alles andere wäre aus der Zeit gefallen, würden die Menschen nicht verstehen und würde zu Informationsdefiziten führen. Der Städtetag begrüßt deshalb, dass der Bundesgerichtshof das Internetportal der Stadt Dortmund als rechtmäßig ansieht und damit das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm bestätigt hat.

Der BGH stellt klar, dass das Internetportal dortmund.de nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Das Urteil gibt den Städten Spielraum für eine moderne Kommunikation.

Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit, das würdigt der BGH ausdrücklich als Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur so können die Städte der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen."