"Kommunen können flächendeckende Überprüfungen nicht leisten"
Saarbrücker Zeitung: Herr Dedy, bei den Kontrollen von Testzentren sieht die Politik jetzt die Kommunen in der Pflicht, speziell die Gesundheitsämter. Ist dem so?
Helmut Dedy: Mir geht in der Debatte über Kontrollen zu viel durcheinander. Wir sprechen über fehlerhafte Abrechnungen. Also müssen die Schlupflöcher im Abrechnungssystem geschlossen werden. Die Abrechnungen der Tests aber laufen komplett über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Gesundheitsämter sind daran nicht beteiligt.
Saarbrücker Zeitung: Welche Rolle spielen denn dann die Gesundheitsämter?
Helmut Dedy: Sie beauftragen die Testzentren mit der Aufgabe des Testens. Sie kontrollieren stichprobenartig die Einhaltung von Hygienestandards, wie sie das auch bei ambulanten Gesundheitseinrichtungen vor Ort tun. Und seit letzter Woche werden diese Kontrollen der Testzentren noch einmal deutlich verstärkt.
Saarbrücker Zeitung: Hygienekontrollen verhindern aber keinen Betrug.
Helmut Dedy: Das stimmt. Wir appellieren dringend an Bund und Länder, Lösungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu finden, wie die Abrechnungen geprüft werden können. Die Kassenärzte haben die Aufgabe übernommen, sie werden dafür bezahlt. Deshalb müssen sie auch die Abrechnungen kontrollieren. Denn klar ist: Niemand, der Testzentren betreibt, darf sich durch falsche Angaben bereichern. Es kann nicht sein, dass mehr Tests abgerechnet werden als stattgefunden haben.
"Wir müssen dafür sorgen, dass das Abrechnungsverfahren wasserdicht wird, um Betrug einen Riegel vorzuschieben"
Saarbrücker Zeitung: Sind flächendeckende Kontrollen überhaupt möglich?
Helmut Dedy: Das Problem ist bisher die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums gewesen, der jegliche Überprüfungsregel zu den Abrechnungen gefehlt hat. Das muss jetzt zügig geändert werden. Dann wird man sehen, was das für den Umfang der Kontrollen bedeutet. Dafür braucht man schließlich auch Personal. Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind.
Saarbrücker Zeitung: Eine Idee ist ja, die Zahl der eingekauften Tests mit den verwendeten abzugleichen und die Finanzämter einzubeziehen. Was halten Sie davon?
Helmut Dedy: Das kann helfen. Aber nicht vollständig. Wer 100 Tests kauft und sie dann wegwirft, wird immer noch 100 Tests abrechnen können. Ich denke, es wird auf etwas anderes herauslaufen müssen: Der Anbieter wird im Abrechnungsverfahren auch offenlegen müssen, wen er getestet hat. Auch wenn Datenschützer jetzt sagen sollten, das könnte problematisch sein – wir müssen dafür sorgen, dass das Abrechnungsverfahren wasserdicht wird, um Betrug einen Riegel vorzuschieben. Anders wird es aus meiner Sicht kaum gehen.
Mit freundlicher Genehmigung der Saarbrücker Zeitung