Positionspapier
21.02.2025

Musikschule in der Stadtgesellschaft

Angesichts von Fachkräftemangel und rechtlichen Änderungen beschreibt das Positionspapier Handlungsbedarfe und will damit einen Beitrag zur Stärkung der Musikschulen leisten.

Ungefähr 1.000 öffentliche Musikschulen an über 21.000 wohnortnahen Standorten bilden derzeit das bundesweite Rückgrat außerschulischer musikalischer Bildung. Sie fördern die Allgemein- und Persönlichkeitsbildung von etwa 1,4 Millionen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Als gemeinnützige kommunale Einrichtung nehmen sie bildungs- und kulturpolitische Aufgaben wahr. Als klassische Einrichtung der kulturellen Bildung sind sie zugleich integraler Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften.

Die öffentlichen Musikschulen müssen sich nun mit Veränderungen auseinandersetzen, die aus demographischen Entwicklungen und dem damit verbundenen Fachkräftemangel, aber auch rechtlichen Änderungen resultieren.

An öffentlichen Musikschulen unterrichten derzeit rund 37.000 Fachlehrkräfte, davon rund 54 Prozent in einem Anstellungsverhältnis und rund 46 Prozent (circa 17.000 Personen) als Honorarkräfte. Für sie ist ein musikpädagogisches Fachstudium oder eine vergleichbare Qualifikation obligatorisch. Zugleich unterliegt ihr Musikunterricht differenzierten Rahmenlehrplänen.

Mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil (Az. B 12 R 3/20 R v. 28.06.22) hat das Bundesozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung in Bezug auf den Umgang mit Honorarkräften an Musikschulen gewandelt. Es stellt fest, dass die Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht nicht weiter der flexiblen Gestaltung der Vertragsparteien zu überlassen ist. Durch die Festlegung von Unterrichtszeiten und -räumen sei eine maßgebliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation erfolgt, sodass auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schließen sei.

Die veränderte Rechtsauffassung stellt kommunale Träger bei der Beschäftigung von Lehrkräften vor erhebliche, insbesondere finanzielle Herausforderungen. Das vorliegende Papier beschreibt notwendige Handlungsbedarfe und will damit einen Beitrag zur Stärkung der Musikschulen leisten.