Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich heute Nachmittag mit der Bundeskanzlerin auf weitere Maßnahmen verständigt. Es besteht Einvernehmen, dass angesichts der aktuellen Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Der Deutsche Städtetag begrüßt die Entscheidungen von Bund und Ländern, das Abstandsgebot, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen aufrechtzuerhalten. Es ist richtig, den Anstieg der Infektionszahlen ernst zu nehmen. Gemeinsames Ziel muss sein, die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.
Zu begrüßen ist auch, dass die regionalen Infektionszahlen weiterhin der Maßstab des Handelns sind. Dabei ist es jedoch wichtig, dass nach gleichen Prinzipien gehandelt wird, wenn Grenzen von 20, 30, 40 und 50 Infektionen je 100 000 Einwohner überschritten werden.
Bund und Länder haben sich zudem auf eine Teststrategie, den Umgang mit Reiserückkehrern, ein Verbot von Großveranstaltungen und ein einheitliches Bußgeld bei Maskenverweigerern verständigt.
Teststrategie bei Reiserückkehrern
Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Teststrategie bei Reiserückkehrern. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tagen in Quarantäne zu begeben. Eine vorzeitige Beendigung soll ab dem 1. Oktober 2020 durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr ermöglicht werden. Die Frage der Kostentragung ist zunächst offengeblieben und soll durch das BMG geprüft werden. Für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten endet die Möglichkeit zu kostenlosen Tests am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020. Der Bund erarbeitet eine elektronische Einreiseanmeldung, um den Meldeprozess zu den Gesundheitsämtern bei Reiserückkehrern zu digitalisieren.
Die Länder wollen die Kontrolldichte der Überwachung der Quarantänepflichten vor Ort deutlich erhöhen und bei Pflichtverstößen Bußgelder verhängen. Der Deutsche Städtetag sieht hier die Länder in der Pflicht, die Gesundheits- und Ordnungsämter dabei entsprechend zu unterstützen und auszustatten.
Teststrategie für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Die Länder sehen je nach Infektionsgeschehen künftig zielgerichtete Reihentestungen vor, insbesondere bei Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern. Die Jugend- und Familienministerkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abzustimmen.
Auf drei weitere Punkte des Beschlusses möchten wir Sie besonders hinweisen:
- Verstöße gegen die Maskenpflicht werden zukünftig in allen Ländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt einheitlich mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
- Großveranstaltungen, wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben bis mindestens zum Ende des Jahres untersagt. Ausnahmen sind in Regionen mit stabilem Infektionsgeschehen und abgrenzbarem Besucherverkehr möglich. Für private Feiern können die Länder Beschränkungen erlassen.
- Hygienevorschriften für die Schulen sollen bundesweit nach vergleichbaren Maßstäben von der Kultusministerkonferenz vereinbart werden, damit Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden.