Deutscher Städtetag
03.07.2023

Ergebnisse der Umfrage zum Stand der Wärmeplanung in den Städten

Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht positiv zu bewerten. Denn viele Städte haben sich längst auf den Weg gemacht – lange vor der Debatte auf Bundesebene und zum Teil auch ohne gesetzliche Pflicht durch Landesregelungen.

Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy

die Wärmewende in den Städten ist eine der zentralen Aufgaben in der kommenden Dekade. Dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung kommt dabei grundlegende Bedeutung zu. Gebäudebestand und Versorgungsinfrastruktur werden analysiert und damit Potenziale für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung strategisch erhoben. Daher begrüßen wir ausdrücklich die nunmehr eingeschlagene Richtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Anforderungen an Heizungsumrüstungen von der kommunalen Wärmeplanung abhängig zu machen.

Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch im Gebäudebestand die Regelungen des GEG noch nicht gelten. Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff oder Biogas/Biomethan umrüstbar sind. Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, ist hinsichtlich der Zulässigkeit des Einbaus von Gasheizungen danach zu unterscheiden, ob die kommunale Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht oder nicht. Über die Einzelheiten werden wir Sie Ende der Woche informieren, wenn das GEG beschlossen ist. Hier haben sich in den vergangenen Tagen noch zu viele Änderungen ergeben.

Ergebnisse der Umfrage zum Stand der kommunalen Wärmeplanung

Wir haben im Mai eine Umfrage initiiert, um einen Überblick über den Stand der kommunalen Wärmeplanung in den Städten zu erhalten. Für Ihre Mitwirkung möchte ich mich herzlich bedanken.

Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht positiv zu bewerten (Anlage). Denn viele Städte haben sich längst auf den Weg gemacht – lange vor der Debatte auf Bundesebene und zum Teil auch ohne gesetzliche Pflicht durch Landesregelungen. Die überwiegende Mehrheit der Städte arbeitet bereits an einer kommunalen Wärmeplanung. Rund die Hälfte befindet sich in Phase 1 bis 4 der Wärmeplanung, etwas mehr als jede fünfte Stadt ist sogar bereits konkret mit der Aufstellung oder Umsetzung der Wärmeplanung befasst.

Daher halten wir die im Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgesehene Verpflichtung zur Vorlage eines kommunalen Wärmeplans für Städte ab 100.000 Einwohner bis 2026 und für alle weiteren Städte bis 2028 für ambitioniert, aber realistisch. Klar ist, dass Bund und Länder jetzt umgehend die notwendigen Voraussetzungen schaffen müssen. Hier geht es zum einen um den gesetzgeberischen Rahmen mit dem Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene und entsprechend umsetzenden Landesgesetzen. Zum anderen muss die Anschubfinanzierung auf dem bestehenden Niveau erhalten bleiben. Dringend notwendig ist es, die Beratungsinfrastruktur für die Städte selbst, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger in großem Stil auszuweiten.

Aufgrund der im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen zur Wärmeplanung werden nun viele Planungen gleichzeitig durchgeführt. Absehbar ist, dass mit erheblichen Preissteigerungen für externe Beratung und Beauftragung zu rechnen sein wird. Auch das muss bei der Kostenschätzung und der finanziellen Förderung für die Städte dringend berücksichtigt werden.

Alle Ergebnisse der Umfrage finden Sie in der Anlage bzw. auf unserer Homepage.

Die Umsetzung wird die zentrale Herausforderung

Deutlich höher als die Kosten für die Aufstellung der kommunalen Wärmepläne werden die Kosten für die tatsächliche Umsetzung sein. Diese lassen sich nicht genau beziffern – allerdings gibt es erste Schätzungen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft geht beispielsweise bis 2030 von mehr als 600 Milliarden Euro Gesamtkosten für die Energiewende aus. Rund 100 Milliarden Euro würden demnach auf wesentliche Investitionen für die Wärmewende entfallen, zum Beispiel in Verteilnetze, Gaskraftwerke, Fernwärme, Fernwärmenetzinfrastrukturen, die Erschließung der Geothermie, Gas-Rohrleitungen und Biogasanlagen.

Wir haben deutlich kritisiert, dass weder das GEG noch das Wärmeplanungsgesetz derzeit die Umsetzungskosten thematisieren.

Weiteres Verfahren

Das GEG und das Wärmeplanungsgesetz nehmen aufeinander Bezug und müssen daher eng miteinander verzahnt werden. Beide Gesetzesvorhaben sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Für das GEG findet heute Nachmittag die Anhörung im Bundestagsausschuss statt (siehe unsere Stellungnahme). Wir werden an der Anhörung teilnehmen.

Das Gesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden. Für das Wärmeplanungsgesetz ist die Verbändeanhörung abgeschlossen (siehe unsere Stellungnahme). Es soll Mitte August im Kabinett verabschiedet werden.

Bearbeitet von: Dr. Christine Wilcken
christine.wilcken@staedtetag.de
Aktenzeichen: 00.06.07 D