Modernisierungspakt für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung
Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
Gestern hat der Koalitionsausschuss nach langen Verhandlungen einen Modernisierungspakt für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung vorgelegt. Es ist gut, dass die Ampel ihre Beratungen mit einer gemeinsamen Linie abschließen konnte. In dem Papier finden sich einige wichtige Ergebnisse, weitreichend sind beispielsweise die Vereinbarungen zum Klimaschutz. Andere wichtige Themen wie die Kindergrundsicherung wurden jedoch nicht behandelt. Zudem sollen die beschlossenen Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten im Bundeshaushalt verursachen.
Novelle des Klimaschutzgesetzes
Die Sektorenziele sollen durch eine sektorenübergreifende, mehrjährige Gesamtbetrachtung der Treibhausgasemissionen ersetzt werden. Es ist dabei entscheidend, dass die Gesamtemissionsziele für 2030, 2040 und 2045 nicht verrückt werden. Ansonsten sehen wir die Gefahr, dass Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen für bestimmte Sektoren in die Zukunft verschoben werden. Ambitionierte Sektorenziele und ein entsprechendes strenges Monitoring sind essenziell. Einzelne Sektoren dürfen die Zielwerte zu Lasten anderer Sektoren nicht unterlaufen.
Positiv ist das Bekenntnis zu verbindlichen Negativemissionszielen ab 2035. Es ist notwendig, eine Lösung für den Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen zu finden. Ebenso grundsätzlich positiv bewerten wir, den europäischen und nationalen Emissionshandel stärker miteinander in Einklang zu bringen.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Die Festlegungen der Koalition zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere zur Ergänzung der Linieninfrastrukturen durch PV-Anlagen und zur beschleunigten Genehmigung von Anlagen sind zu begrüßen. In Fragen der Privilegierung von Windkraftanlagen an Land empfiehlt sich ein dosiertes Vorgehen, um eine geordnete städtebauliche und landschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.
Klimaschutz im Verkehr
Grundsätzlich weisen die Vereinbarungen zum Klimaschutz im Verkehr in die richtige Richtung. Die Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut ist gut. Auch die in Aussicht gestellte Förderung für öffentliche Fuhrparks und Busse kann helfen, wenn sie entsprechend ausgestattet wird. Der Schienengüterverkehr wird durch die aufgeführten Maßnahmen jedoch nicht nachhaltig gestärkt. Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik können einen fehlenden Netzausbau nicht kompensieren.
Die Maßnahmen in Bezug auf den ÖPNV sind nicht weitreichend genug. Zwar stellt der Bund für Investitionen und Betrieb in den kommenden Jahren erhebliche Finanzmittel bereit, diese sichern jedoch höchstens den Bestand. Der erforderliche Ausbau des ÖPNV lässt sich damit nicht bewerkstelligen.
Effizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz
Es ist sinnvoll, dass das geplante Bundesenergieeffizienzgesetz sich in der Ausgestaltung eng an den europäischen Vorgaben anlehnt. Die Städte erwarten klare und umsetzbare Zielwerte zu Steigerung der Energieeffizienz. Gleiches gilt für die Wärmewende. Es ist richtig, dass es für Heizungen ambitionierte Ziele mit 65% erneuerbare Energie ab 2024 geben soll. Dieses Ziel braucht Akzeptanz in der Bevölkerung und einen pragmatischen, technisch möglichen und sozialpolitisch akzeptablen Umsetzungspfad.
Die geänderte Zielbeschreibung, dass "möglichst" jede neue Heizung die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen soll, ist sinnvoll. Nach dem Papier will die Regierungskoalition dabei einen "technologieoffenen Ansatz" verfolgen. Was genau damit gemeint ist, bleibt offen. Die Lesarten sind unterschiedlich. Teilweise wird gedeutet, dass Heizungen zum Beispiel auch mit grünem und blauem Wasserstoff oder Biomasse genutzt werden könnten. Dies wird nach Vorliegen des Gesetzes zu bewerten sein.
Wichtig ist, dass Übergangsfristen erleichtert werden. Auch die angekündigte finanzielle Unterstützung bei der Umrüstung von Heizungen kann Härten abfedern. Der Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll überarbeitet und noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
Beschleunigung und effektiver Naturschutz
Viele der im Modernisierungspaket der Bundesregierung aufgeführten Maßnahmen sind bereits regulatorisch mit den Oster- und Sommerpaketen angelegt. Zielkonflikte bei der Flächeninanspruchnahme sollen durch verbesserte Kompensationsmöglichkeiten einfacher gelöst werden. Richtig ist der Ansatz, Ausgleichsflächen für den Naturschutz in großräumig arrondierten Gebieten zu bündeln und die Kompensation durch Geldleistungen in größerem Umfang zuzulassen. Der Bund will zudem ein Flächenbedarfsgesetz auf den Weg bringen. Dies muss im Detail bewertet werden.
Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy
Frauke.Janssen@staedtetag.de
Aktenzeichen: 00.06.07