Präsidium
Umsetzung mietrechtlicher Regelungen aus dem Koalitionsvertrag
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
- Das Präsidium des Deutschen Städtetages beobachtet mit Sorge die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten vieler Städte. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird zunehmend zum sozialen Problem, das immer breitere Schichten der Bevölkerung betrifft. Das Präsidium stellt fest: Die Einführung der Mietpreisbremse hat nicht zu einer nachweisbaren Verringerung des Mietenanstiegs geführt. Dennoch unterstützt es das das Ziel, dieser Entwicklung auch miet-, ordnungs- oder wirtschaftsstrafrechtliche Vorschriften entgegenzusetzen.
- Das Präsidium befürwortet das Vorhaben, die Mietpreisbremse für Mieter in der Praxis anwendbarer zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist eine praxistaugliche Auskunftspflicht des Vermieters über die Höhe der jeweiligen Vormiete ohne Ausnahmen. Auch die geplante Vereinfachung der Rüge trägt zur besseren Anwendbarkeit der Mietpreisbremse bei. Gleichwohl weist das Präsidium darauf hin, dass eine effektivere Mietpreisbremse nur erreicht wird, wenn die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher und unkompliziert ermittelbar ist. Dies gelingt am besten mittels anerkannter qualifizierter Mietspiegel.
- Das Präsidium unterstützt Bestrebungen, überzogene modernisierungsbedingte Mietenanstiege, die zu quartiersbezogener Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte führen, einzuschränken. Gleichzeitig spricht es sich dafür aus, dass strikt wirkungsbezogene energetische Sanierungen sowie der generationengerechte Umbau zügig vorangetrieben werden und entsprechend günstige Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen auch bei steigenden Zinsen bestehen bleiben. Das Präsidium hält in der aktuellen Situation niedriger Zinsen und stetig steigender Mietkostenbelastungen eine Senkung der Modernisierungsumlage in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ebenso für geboten wie die Einführung einer zusätzlichen Kappungsgrenze für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen.