Präsidium
25.04.2023

Klimaneutrale Wärmeversorgung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 aus der Nutzung fosslier Energie in der Wärmeversorgung auszusteigen. Das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung unterstützt das Präsidium ausdrücklich. Von dieser Zielsetzung herkommend ist es daher richtig und konsequent, die Installation neuer Gas- oder Ölheizungen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu verbieten. Bereits heute müssen die Weichen für die klimaneutrale Wärmeversorgung gestellt werden.
     
  2. Das Präsidium betont, dass die Umsetzung des geplanten Gebäudeenergiegesetzes unter den jetzigen Rahmenbedingungen für den Gebäudebestand ein enormer Kraftakt wird. Es fordert den Bund dringend auf, angemessene Übergangsfristen vorzusehen, etwa für den Fall eines perspektivischen Fernwärme-Anschlusses oder einer Heizungshavarie. Der Fachkräftemarkt und das Handwerk müssen durch eine breite Ausbildungsoffensive gestärkt werden. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die kommunalen Wohnungsunternehmen sowie die Städte müssen weitreichend unterstützt werden. Mieterinnen und Mieter müssen geschützt werden. Die Wärmewende darf nicht zur sozialen Frage werden. Das Förderkonzept muss stärker einkommensabhängig ausgerichtet und zudem auf energetische Sanierungen ausgeweitet werden.
     
  3. Das Präsidium begrüßt die im Gesetzentwurf grundsätzlich angelegte Technologieoffenheit, insbesondere den Einbezug der H2-Ready Heizungsanlagen. Es betont, dass eine zu starke Fokussierung auf die Technologie der Wärmepumpe im Gebäudebestand einen optimalen Mix der unterschiedlichen Versorgungsinfrastrukturen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme vermindert. So kann der Einsatz von klimaneutralen Gasen in der dezentralen Wärmeversorgung und auch als Speicher weiterhin eine Rolle spielen. Mögliche Entwicklungspfade sollten nicht frühzeitig abgeschnitten werden.
     
  4. Die GEG-Reform und das geplante Gesetzesvorhaben für die kommunale Wärmeplanung müssen zwingend aufeinander abgestimmt werden. Das GEG darf keine frühzeitigen Tatsachen schaffen, die den konkreten Ansatz der kommunalen Wärmeplanung vor Ort merklich einschränken würden. Vielmehr sollten zu enge Vorgaben und Fristen für den Wärmenetzausbau im GEG gestrichen und auf die kommunale Wärmeplanung als wesentliches Steuerungsinstrument vor Ort verwiesen werden. Das Präsidium bekräftigt seine Forderung, dass die Städte aufgabengerechte Mittel für eine erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende mittels kommunaler Wärmeplanung benötigen.
     
  5. Für die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors ist es unabdingbar, die Stromverteilnetze zu verstärken, auszubauen und digital zu ertüchtigen. Ohne stabile Stromnetze sind die Anforderungen der Sektorenkopplung – auch für den Ausbau der Elektromobilität – nicht zu erfüllen. Das Präsidium fordert vom Bund, dass die Eigenkapitalverzinsung der Verteilnetzbetreiber deutlich erhöht wird, um mehr Anreize für den Netzausbau zu schaffen. Neben den Stromnetzen muss der Um- und Ausbau der Wärmenetze ermöglicht werden durch Sicherung des Fernwärmeausbaus, durch Möglichkeiten des Anschluss- und Benutzungszwangs und eine Ausstiegsregulierung für Gasnetze, um einen Rückbau wirtschaftlich zu ermöglichen.