Präsidium
25.11.2020

Novelle Erneuerbare-Engergien-Gesetz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der zentralen Instrumente, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Das Präsidium fordert vom Bund, das EEG an die ambitionierten Klimaschutzziele anzupassen und einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien festzuschreiben. 
     
  2. Das Präsidium hält den kalkulierten Ausbaupfad für erneuerbare Energien mit Blick auf den möglichen Strombedarf im Jahr 2030 für unzureichend, da absehbar ein höherer Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung verschiedener Sektoren (Mobilität, Industrie, Wärmeversorgung) zu erwarten ist.
     
  3. Der Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Energiewende. Er muss von zusätzlichen Umlagen und Entgelten befreit werden; das gilt insbesondere für Mieterstrommodelle. Kleine Anlagen auf Gebäuden dürfen überdies nicht mit zusätzlichen technischen Anforderungen belastet werden. Auch Mieterstrommodelle müssen noch besser gefördert und stärker auf das Quartier ausgerichtet werden, um den Bau von integrierten Photovoltaikanlagen sowohl auf Wohn- als auch auf Nichtwohngebäuden besser zu ermöglichen. 
     
  4. Das Präsidium betont die Bedeutung von ausgeförderten erneuerbaren Anlagen für die Energiewende. Um diese Anlagen im Netz und in der Versorgung zu halten, müssen die Vergütungen des eingespeisten Stroms verbessert sowie Vorgaben von unwirtschaftlichen Pflichten zur technischen Nachrüstung beim Eigenverbrauch abgeschafft werden.
     
  5. Die Städte und Gemeinden müssen angemessen an der Wertschöpfung der Windenergie-an-Land beteiligt werden. Betroffene Kommunen müssen daher eine verlässliche und angemessene Zahlung der Anlagenbetreiber erhalten.